Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz müssen sich die Landkreise in Rheinland-Pfalz mit einem festen Anteil von 40 Prozent an den Baukosten für Kitas beteiligen. Das betrifft auch die Kreise in der Vorder-und Südpfalz. Heiko Wirtz: Was bedeutet das denn für die Pfälzer Kreise jetzt?