Wer in seinem Café oder Imbiss in Ludwigshafen Sitzplätze anbietet, der muss künftig auch eine Toilette für seine Gäste haben.

Ludwigshafen setzt Regel jetzt durch

Cafés oder Imbissbuden in Ludwigshafen: Wer Sitzplätze hat, braucht jetzt auch Toiletten

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In Cafés oder Imbissbuden in Ludwigshafen könnte Essen und Trinken vor Ort bald verboten sein - wenn es dort keine Toiletten für die Gäste gibt.

Sie gehören zum Stadtbild dazu: Stehcafés oder Dönerbuden, in denen man mal schnell eine Kleinigkeit isst und trinkt. Aber seit Januar gibt es, zumindest in Ludwigshafen, ein Problem. Die Stadtverwaltung verbietet den Verzehr vor Ort, wenn der Betrieb keine Gästetoiletten hat.

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Die Toiletten-Pflicht kam wohl für die meisten überraschend. Eine Bäckerei hat ihre Tische jetzt abgesperrt, gemütlich Kaffee trinken und Kuchen essen ist verboten. Das verärgert sowohl den Inhaber des Familienbetriebs als auch die Kunden.

Ich könnte eine einrichten, aber da komme ich mit anderen Verordnungen zwecks Flucht-und Rettungswegen in die Quere.

Viele reagieren mit Unverständnis. Man wolle sich gern mal hinsetzen, das sei wegen Bürokratie verboten. Der Kaffee sei ihr lieber als eine Toilette, so eine Besucherin. Und ein anderer Gast meint, man bleibe für eine halbe Stunde Kaffee trinken, dann gehe man ja wieder.

Rechtslage in RLP schreibt Toiletten vor

Die Rechtslage ist eindeutig - die rheinland-pfälzische Gaststättenverordnung gilt seit 1971 relativ unverändert. Und diese schreibt nach Geschlecht getrennte Toiletten vor. Je nach Größe des Gastraums mindestens eine für Damen und Herren, ab einer Größe von 50 Quadratmetern und darüber sind es zwei oder drei.

Aber die Stadtverwaltung Ludwigshafen greift offenbar erst jetzt durch, um die Landesverordnung auch durchzusetzen.

Kritik auch im Stadtrat von Ludwigshafen

Auch im Stadtrat trifft das Thema nicht überall auf Zustimmung. Der Fraktionssprecher der Freien Wähler (FWG), Rainer Metz, gibt zu bedenken, dass kleine Bäckereien und Imbissbuden in den Stadtteilen auch wichtige Treffpunkte für die Bevölkerung seien. "Wenn das wegfällt, ist das auch ein erheblicher Rückgang an Lebensqualität". Das Vorgehen der Stadt verschärfe außerdem die wirtschaftliche Lage vieler kleinerer Imbisse oder Bäckereien, die ohnehin zu kämpfen hätten.

Metz findet es auch "merkwürdig", dass die Landesverordnung jahrzehntelang praktisch ignoriert wurde und jetzt auf einmal "ganz hart umgesetzt" werde. Im benachbarten Mannheim - gerade 500 Meter weit weg - müssten erst ab zehn Sitzplätzen Toiletten angeboten werden, so Metz.

Hier ist die Verwaltung aufgefordert, sinnvolle Lösungen zu finden und etwas kreativ zu sein.

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Stadtverwaltung verteidigt Toilettenpflicht

Die Stadt Ludwigshafen dagegen verteidigt die Toilettenpflicht für Imbisse: Auf SWR-Anfrage teilt sie mit, das man sich als Beraterin der Betriebe sehe, um zu "Lösungen mit Augenmaß" zu kommen. Was genau das für die Imbisse und Bäckereien künftig bedeutet, ist noch unklar.

DEHOGA sieht Wettbewerbsgerechtigkeit

Der Hotel- und Gaststättenverband in Rheinland-Pfalz (DEHOGA) sieht dagegen die Wettbewerbsgerechtigkeit wieder hergestellt. Dehoga-Präsident Gereon Haumann sagte dem SWR, viele Betriebe hätten investiert, um das Gaststättengesetz umzusetzen. "Es ist gut, dass jetzt darüber gewacht wird, dass das von allen eingehalten wird". Bäckereien seien ja nicht die klassischen Gaststätten. Aber es hätten sich immer mehr spezifische Betriebe dem Geschäft gewidmet, Gäste "zum Verweilen einzuladen".

Regeln in RLP schärfer als in anderen Bundesländern

Die Regelungen für den Gaststättenbetrieb sind Ländersache. So ist es beispielsweise in Niedersachsen erlaubt, in kleinen Imbiss-Betrieben Sitzgelegenheiten aufzustellen, ohne dass es Toiletten gibt. Die Gäste müssen allerdings darauf hingewiesen werden.

In Nordrhein-Westfalen schreibt die Gaststättenverordnung Toiletten erst vor, wenn die Räumlichkeiten für mehr als 200 Gäste Platz bieten. Dann gilt das Lokal als Versammlungsstätte - und dort ist ein "stilles Örtchen" Pflicht. Unterhalb dieser Marke können die Behörden im Einzelfall entscheiden, eine Toilettenpflicht gibt es nicht.

In Berlin sind Toiletten nicht verpflichtend, wenn die Betreiber keinen Alkohol ausschenken, sowie die Aufenthaltsfläche für Gäste maximal bei 50 Quadratmeter liegt oder es höchstens zehn Sitzplätze gibt.

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