Schreiben zur Erhöhung der Miete

Gegen Wohnungsnot und hohe Mieten?

Rhein-Pfalz-Kreis: Vermieter müssen neue Obergrenze für Mieterhöhungen beachten

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In Ludwigshafen und im benachbarten Rhein-Pfalz-Kreis wird es eine neue Obergrenze für Mieterhöhungen geben. Das teilte das rheinland-pfälzische Finanzministerium mit.

Eine neue Verordnung der Landesregierung macht's möglich: Sie stuft mit dem Rhein-Pfalz-Kreis erstmals auch einen Landkreis als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ein. Konkret bedeutet das: Vermieter im Rhein-Pfalz-Kreis dürfen ihre Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um maximal 15 Prozent erhöhen. Diese sogenannte Kappungsgrenzenverordnung gilt erst einmal bis 2029.

Vor allem Pfalz von Wohnungsnot und Grenze für Mieterhöhungen betroffen

Auch die drei Pfälzer Städte Ludwigshafen, Speyer und Landau fallen unter die neue Verordnung. Sie sind neben der Landeshauptstadt Mainz damit die einzigen in Rheinland-Pfalz, in denen diese Obergrenze für die kommenden fünf Jahre gilt.

Neue Verordnung erlaubt geringere Mieterhöhungen als bisher

Im Gegensatz zur bisher gültigen Fassung der "Kappungsgrenzenverordnung" ist die Stadt Trier nicht mehr von den Regelungen betroffen. Dort hat sich einem vom Land beauftragten Gutachten zufolge die Lage auf dem Wohnungsmarkt entspannt.

Nach geltendem Recht dürfen Vermieter von frei finanziertem Wohnraum die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, aber maximal um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. In Regionen mit Wohnungsmangel soll der niedrigere Grenzwert die Mieter besser schützen. Halten sich Vermieter nicht daran, können Mieterinnen und Mieter juristisch gegen die Mieterhöhung vorgehen.

Problem: Zu wenige Wohnungen im Rhein-Pfalz-Kreis

Eine erste Reaktion kommt vom Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz. "Die Kappungsgrenze ist ein Signal an die Mieterinnen und Mieter im Kreis, dass man ihre Probleme erkannt hat", sagt Volker Spindler, Geschäftsführer des kommunalen Wohnungsunternehmens am Telefon. Das Unternehmen selbst vermietet laut Spindler rund 1.700 Wohnungen – zu eher niedrigen Mieten und ohne solche Steigerungen, die jetzt durch die neue Regel bekämpft werden sollen. Es gebe aber natürlich private Wohnungsgesellschaften, die sich nun an die Vorgabe halten müssten.

Das eigentliche Problem aber werde mit der Kappungsgrenze nicht behoben: "Es gibt zu wenige Wohnungen im Rhein-Pfalz-Kreis".

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