Haftbeschwerde abgelehnt

Ludwigshafen: Verurteilter 19-jähriger Mörder muss im Gefängnis bleiben

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Der 19-Jährige, der wegen Mordes an einem Mädchen veruteilt wurde, muss im Gefängnis bleiben. Er war zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Jetzt entschied das Oberlandesgericht.

Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken
Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken

Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat am Mittwoch eine Haftbeschwerde von dem Verteidiger des 19-Jährigen als "unbegründet" verworfen.

Der 19-jährige war Anfang August vom Landgericht Frankenthal unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer zehnjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte am Willersinnweiher in Ludwigshafen ein 17 Jahre altes Mädchen umgebracht.

Urteil nicht rechtskräftig - Verurteilter kam frei

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidiger legten Revision ein. Anfang Oktober hatte das Oberlandesgericht Zweibrücken den Haftbefehl gegen den Verurteilten wegen der zu langen Dauer des Verfahrens aufgehoben. Der junge Mann kam aus der U-Haft frei.

Mord am Willersinnweiher Tatort
Ermittler der Polizei durchsuchen das Gelände am Willersinnweiher nach der Tat am 17. März 2020.

Allerdings hat das Landgericht Frankenthal am 11. November einen neuen Haftbefehl erlassen. Der Grund: In einem Chat mit einer jungen Frau soll der 19-Jährige sexuelle Gewaltphantasien geäußert haben. Aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Gericht bestand die Gefahr, dass sich die Frau auf den Geschlechtsverkehr einlässt - der Mann sie aber, sollte sie sich weigern, töten könnte. Auch das Oberlandesgericht sah eine Wiederholungsgefahr. Es bestehe "die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er sich auch in Zukunft über einen der Erfüllung seiner Bedürfnisse entgegenstehenden Willen einer Sexualpartnerin hinwegsetzen werde, es dabei zur Gewaltanwendung komme und bei Eskalation der Situation erneut eine Gefahr für Leib und Leben eintreten könne", hieß es. Der 19-Jährige bleibt also in Haft.

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Die weitere Inhaftierung des Angeklagten zum Zwecke der Sicherungshaft sei verhältnismäßig, hieß es.

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