Ein Gutachter belastet die beiden Handwerker, die bei einer Explosion in einem leer stehenden Haus in Speyer im vergangenen August schwer verletzt wurden. Sie hatten laut Staatsanwaltschaft offenbar nicht sorgfältig genug gearbeitet.
Laut Staatsanwaltschaft bekräftigt der Gutachter in seiner Stellungnahme, dass eine Gasleitung in dem leeren, zweistöckigen Gebäude angeschnitten wurde, so wie es Ermittler bereits wenige Wochen nach der Explosion festgestellt hatten. Weiter heißt es, dass diese Leitung mit Gas unter Druck stand und dass ein Absperrventil technisch in Ordnung war. Dass das Ventil intakt war, lässt nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts, Hubert Ströber, den Schluss zu, dass das Gas vor den Arbeiten nicht abgestellt worden war. Die Ermittlungen gegen die beiden Handwerker würden deshalb fortgeführt. Die beiden wurden bei der Explosion am 25. August im vergangenen Jahr in Speyer schwer verletzt. Auch zwei Passantinnen wurden verletzt - eine davon schwer.