Nach Notrufen am Sonntag

Polizei ermittelt weiter zum Falschfahrer auf der B9 bei Speyer

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Ein Falschfahrer hatte am Sonntagmorgen auf der B9 im Rhein-Pfalz-Kreis die entgegenkommenden Autofahrer erschreckt. Der Franzose hatte laut Polizei keinen Führerschein.

Nach wie vor ist unklar, wie und vor allem wo der 73-jährige Franzose am Sonntagmorgen auf die B9 verkehrt aufgefahren ist. Um 7 Uhr waren bei der Polizei die ersten Notrufe eingegangen: Auf der B9 bei Schifferstadt/Waldsee sei ein Geisterfahrer unterwegs. Die Polizei schickte mehrere Streifen los: Etwa 20 Kilometer weiter bei der Anschlussstelle Speyer-Nord gelang es den Beamten, den Mann anzuhalten.

Verwirrter Franzose ohne Führerschein

Laut Polizeibericht saß ein Mann aus Frankreich am Steuer, 73 Jahre alt. Auf dem Rücksitz: seine Frau, ein Jahr jünger. Der Mann habe einen geistig verwirrten Eindruck gemacht und "völlig orientierungslos" gewirkt. Alkohol oder Drogen sind offenbar nicht im Spiel gewesen. Allerdings stellte sich im Laufe der Kontrolle heraus, dass der Franzose gar keinen Führerschein hat.

Viele Fragen noch offen

Ursprünglich war man davon ausgegangen, das Paar sei an dem Tag von Frankreich aus aufgebrochen und sei dort auf die B9 aufgefahren. Mittlerweile ist aber bekannt, dass sie nach Hause wollten - also wahrscheinlich eher in der Pfalz gestartet sind. Ob es zu gefährlichen Situationen kam, ist noch nicht ganz geklärt. Die Zeugen, die die Polizei informiert hatten, wurden nach eigener Aussage aber nicht gefährdet. Weitere Zeugen hätten sich nicht gemeldet. "Gott sei Dank ist nichts passiert", sagte ein Beamter dem SWR.

Gegen den 73-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Das Auto wurde sichergestellt, um zu verhindern, dass der Mann sich erneut hinters Steuer setzt. Er und seine Frau mussten ihre Fahrt mit der Bahn fortsetzen.

Die weiteren Ermittlungen soll die Polizei in Kehl in Baden-Württemberg führen. Sie ist "zustellungsbevollmächtigt" und sie nimmt dann den Kontakt zu dem Autofahrer in Frankreich auf. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie einen Strafbefehl erlassen wird.

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