Wie das Landgericht in Landau mitteilt, wird am 1. März die Hauptverhandlung gegen den 62-Jährigen aus Neustadt eröffnet. Nach jetzigem Stand der Dinge soll es insgesamt zwölf Termine geben, der letzte Ende April. Wie viele Zeugen geladen werden, ob auch Gutachter aussagen werden, ob sich der Angeklagte selbst äußern wird - das alles ist gegenwärtig noch nicht bekannt.
Seine kriminelle Karriere begann 1979 Missbrauch in Edenkoben: So oft stand der mutmaßliche Täter schon vor Gericht
Wer macht so etwas? Das ist eine der Fragen, die um den Missbrauchsfall von Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) kreisen. Dem SWR liegt das letzte Urteil gegen den Beschuldigten vor. Es taucht tief in die Vergangenheit des mutmaßlichen Täters ein.
Der Fall Edenkoben sorgte wochenlang für Diskussionen
Der heute 62-Jährige soll im September in Edenkoben (Kreis Südliche Weinstraße) um kurz vor 8 Uhr morgens eine zehnjährige Schülerin auf dem Schulweg entführt, in sein Auto gezerrt und in einem leerstehenden Gebäude im Kreis Bad Dürkheim missbraucht haben. Die Polizei hatte ihn noch am selben Tag auf der Flucht festgenommen. Das Mädchen war demnach rund zwei Stunden in der Gewalt des Mannes.
Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Missbrauchsfall Edenkoben: Land prüft Fußfessel auch unter Zwang
Nach der Entführung und dem Missbrauch einer Schülerin in Edenkoben prüft die Landesregierung, ob in Rheinland-Pfalz künftig elektronische Fußfesseln auch unter Zwang angelegt werden können. Das sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.
Mutmaßlicher Täter wollte keine Fußfessel tragen
Für Diskussionen hatte der Fall auch gesorgt, weil es sich bei dem Angeklagten um einen vorbestraften Sexualstraftäter handelt, der zuvor mehrfach gegen Auflagen verstoßen hatte. So hätte er zum Beispiel eine elektronische Fußfessel tragen müssen.
Der Neustadter soll sich aber geweigert haben, diese anzulegen. Dass das überhaupt möglich war, verwunderte und empörte viele Menschen - auch weit über Edenkoben hinaus. In Rheinland-Pfalz gibt es aber keine juristische Grundlage, um einem Straftäter gegen seinen Willen eine Fußfessel anzulegen. Gegenüber dem SWR kündigte Ebling anschließend an, die Gesetzeslage entsprechend anzupassen.