Ermittlungen laufen nach Maimarkt

Wörth: 13-Jähriger soll Familienvater bedroht haben

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Ein Elfjähriger ist auf dem Maimarkt in Wörth am Rhein (Kreis Germersheim) von einem 13-Jährigen geschlagen und verletzt worden. Der Vater des Opfers griff ein. Nun wird gegen ihn ermittelt.

Der Vorfall auf dem Maimarkt in Wörth hatte sich laut Polizei so abgespielt: Sohn und Vater waren auf dem Maimarkt unterwegs, als der 11-Jährige von dem 13-Jährigen, der mit einer Gruppe unterwegs war, geschlagen und im Gesicht verletzt wurde.

13-Jähriger soll Vater mit einem Messer bedroht haben

Der Vater des Jungen ging am Wochenende dazwischen. Daraufhin soll er nach eigener Aussage von dem Angreifer seines Sohnes mit einem Messer bedroht worden sein, so die Polizei. Im Anschluss seien der 13-Jährige und seine Freunde geflüchtet. Dem Vater und einem weiteren Mann gelang es aber, die Gruppe wieder aufzuspüren und einige Jugendliche festzuhalten, bis die Polizei eintraf.

Debatte um Strafmündigkeit erneut entbrannt Mehr Straftaten von Kindern unter 14 Jahren in RLP

Die Zahl der Straftaten von Kindern unter 14 Jahren ist in Rheinland-Pfalz 2022 spürbar nach oben gegangen. Nun fordert auch die AfD eine Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre.

Ermittlungen gegen Vater des Opfers wegen Körperverletzung

Den Beamten sagte der 13-Jährige, der Vater des anderen Jungen habe ihn verletzt, als er ihn festhielt, so ein Sprecher der Polizei in Landau. Das bedeute, die Beamten mussten schon von Amts wegen eine Anzeige gegen den Mann aufnehmen und nun auch wegen Körperverletzung gegen ihn ermitteln.

Dazu gehört etwa auch, dass die Ermittler jetzt prüfen, welche Verletzungen genau der 13-Jährige erlitten hat. Der Fall landet dann automatisch bei der Staatsanwaltschaft Landau. Diese entscheidet, ob da was dran ist oder sie die Ermittlungen einstellt.

13-Jähriger kein Unbekannter, aber noch nicht strafmündig

Gegen den 13-Jährigen liegen nach dem Vorfall auf dem Maimarkt in Wörth nun zwei Strafanzeigen vor, wegen Bedrohung, Beleidigung und Körperverletzung. Allerdings wird das zumindest strafrechtlich keine Konsequenzen haben, denn der Teenager gilt mit 13 Jahren noch nicht strafmündig.

Die Polizei hat nach eigenen Angaben seine Eltern und das Jugendamt informiert. Der 13-Jährige ist der Polizei bereits mehrfach wegen Körperverletzung und Bedrohung von anderen Menschen aufgefallen.

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