800.000 Euro Schaden

Folgen von Schwarzarbeit: Bauunternehmer aus Ludwigshafen zu Freiheitsstrafe verurteilt

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Ein Ludwigshafener Bauunternehmer ist vom Amtsgericht Ludwigshafen zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Laut Hauptzollamt Karlsruhe hat er den Fiskus um rund 800.000 Euro geprellt.

Das Ludwigshafener Amtsgericht hat die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil vom Dezember ist inzwischen rechtskräftig, so eine Sprecherin des Hauptzollamts, das jahrelang gegen den Bauunternehmer ermittelte.

Zollkontrolle
Dem Verfahren am Amtsgericht Ludwigshafen gingen umfangreiche Ermittlungen der Karlsruher Zollbeamten voraus, wie etwa Durchsuchungen (Symbolbild)

Bauunternehmer versuchte Schwarzarbeit zu verschleiern

Demnach wurde der 56-Jährige verurteilt, weil er Steuern hinterzogen und außerdem Lohn und Sozialabgaben nicht gezahlt und veruntreut hat, sagte die Sprecherin. Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der Ludwigshafener Unternehmer in großem Stil Schwarzarbeiter beschäftigt hatte. Dadurch habe er rund 650.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen sowie 150.000 Euro Lohnsteuer hinterzogen.

Der Bauchef versuchte die Lohnzahlungen für seine Schwarzarbeiter in seiner Buchhaltung zu verschleiern, indem er fingierte Rechnungen, sogenannte Abdeckrechnungen, erstellte, erklärte die Sprecherin weiter. Das seien Rechnungen, die für eine Leistung Geld verlangen, die gar nicht erbracht wurde.

Folgen von Schwarzarbeit: Unternehmer muss 800.000 Euro zurückzahlen

Die nicht entrichteten Steuern müsse der Unternehmer nun nachzahlen. Die Ermittlungen der Zollabteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" gegen den Ludwigshafener hatten laut Sprecherin bereits 2016 begonnen. Die Karlsruher Zollbeamten hatten zunächst Geschäftsunterlagen des Bauunternehmens geprüft. Dabei sei der Verdacht aufgekommen, dass der Ludwigshafener Unternehmer Schwarzarbeiter beschäftigt. Daraufhin seien unter anderem die Geschäftsräume durchsucht und Zeugen befragt worden. Außerdem mussten die Zollermittler jede Menge Daten auswerten, um den entstandenen Schaden nachzuweisen, so die Sprecherin.

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