Die Kontrolle fand nach Angaben des Hauptzollamtes Saarbrücken am 30. Juni im Zuge einer bundesweiten Prüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe statt. Die Zöllner haben dabei 124 Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Dabei ergaben sich Hinweise auf verschiedene Gesetzesverstöße im Saarland und dem südlichen Rheinland-Pfalz.
Dabei entfallen laut Hauptzollamt in der Pfalz 18 Fälle auf mögliche Schwarzarbeit. Bei 15 Fällen bestehe der Verdacht, dass kein Mindestlohn gezahlt wird, drei Mal prüfen die Beamten, ob unrechtmäßig Arbeitslosengeld bezogen wurde und fünf Mal, ob sich Nicht-EU-Bürger unerlaubt in Deutschland aufhalten.
Zoll nimmt Nachprüfungen in der Pfalz vor
Nach Angaben des Hauptzollamtes sind nun noch umfangreiche Nachprüfungen nötig. Unter anderem müssen die von den Arbeitnehmern erhobenen Daten mit der Buchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Außerdem würden weitere Geschäftsunterlagen der Betriebe geprüft.
Der Zoll legt nach eigenen Angaben bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein "besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie". In dieser personalintensiven Branche mit stark variierenden Arbeitszeiten komme es immer wieder zu Verstößen in den "unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen".