Arzthelferin aus RLP scheitert mit Klage gegen Kündigung
16:45 Uhr
Eine Arzthelferin aus Rheinland-Pfalz ist vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit ihrer Kündigungsklage gescheitert. Die Frau hatte eine Impfung gegen das Coronavirus verweigert, trotz mehrerer Angebote ihres Arbeitgebers. Die Klägerin war als medizinische Fachangestellte beschäftigt und hatte auf verschiedenen Stationen eines Krankenhauses Kontakt mit Patienten. Das Gericht entschied, die Kündigung zum Schutz der Patienten sei rechtens gewesen. Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestünden keine Bedenken an der Wirksamkeit der Kündigung, so die Richter. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf vergleichbare Fälle bundesweit haben. Eine Impfpflicht im medizinischen Bereich war während der Corona-Pandemie heftig umstritten.
Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet
8:00 Uhr
Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch geht zu Ende. Die in der Corona-Krise eingeführte Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen gilt nur noch bis zu diesem Freitag (31. März). Der Vorsitzende Josef Hecken sagte, die Krankschreibung per Telefon habe ihre Funktion während der Pandemie erfüllt - als "einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander abzugrenzen und volle Wartezimmer zu vermeiden". Angesichts der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) laufe sie nun aus. Man behalte sie aber im Auge und könne sie bei Bedarf sehr schnell wieder aktivieren, so Hecken.