Pornografische Bilder oder Videos von Kindern findet man nicht mehr nur in verwinkelten Ecken des Darknets. Auch Programme mit künstlicher Intelligenz können derartige Bilder erstellen oder Gesichter von Minderjährigen in Porno-Filme einarbeiten. Die Bilder, die dafür genutzt werden, stammen oft aus den sozialen Medien.
Uneinigkeit über Strafbarkeit
Um solche Aufnahmen zu erstellen, brauchen Anwender nicht einmal besondere Computer-Kenntnisse. Dass diese Bilder und Videos dann etwa über Messenger oder Soziale Medien leicht zugänglich sind, sei überraschend, sagt Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle für Cybercrime in NRW.
Ob und wie sich die Ersteller dieser Bilder strafbar machen, darüber gibt es noch keine Einigkeit. Während der rheinland-pfälzische Justizminister Herber Mertin (FDP) sagt, das bloße Erstellen der Aufnahmen könnte straffrei bleiben, heißt es vom Bundesjustizministerium, dass dies strafbar sei.
Verbreitung über Social Media Wie KI für Kinderpornografie missbraucht wird
Künstliche Intelligenz wird zunehmend missbraucht, um Kinderpornografie zu erstellen, wie Vollbild-Recherchen zeigen. Manche Abbildungen sind künstlich generiert, andere basieren auf echten Kinderbildern oder gar echtem Kindesmissbrauch.