Wie die Polizei mitteilt, kursieren in den sozialen Netzwerken Meldungen und Fotos zu einem Mädchen namens "Julie", das angeblich entführt wurde. Nach Angaben der Polizei ist jedoch weder die Entführung noch das vermeintliche Opfer echt - beides sei frei erfunden.
Betrug über Whatsapp und Facebook Idar-Oberstein: Betrüger täuschen Kindesentführung vor
Die Kripo Idar-Oberstein warnt vor einer vermutlich neuen Betrugsmasche via Whatsapp und Facebook. Betrüger berichten dabei von einem vermeintlichen Entführungsfall.
Personen, die auf die Meldung klicken, könnten ungewollt auf eine sogenannte "Phishing-Website" geleitet werden, die dann möglicherweise Schaden am Smartphone, Tablet oder Computer anrichtet. Die Polizei warnt ausdrücklich davor, auf Links zu klicken, die unerwartet oder von unbekannten Empfängern zugeschickt worden sind.
Stecken Betrüger hinter der Vermisstenmeldung?
Die Geschichte zieht laut Polizei schon eine Weile ihre Kreise. Text und Fotos werden demnach bereits seit mehreren Wochen insbesondere auf Facebook - immer wieder unter Nennung verschiedener Örtlichkeiten - geteilt. Mehrere Polizei-Dienststellen haben sich schon mit dem Fall beschäftigt. So auch in Idar-Oberstein. Demzufolge stecken Betrüger hinter der Vermisstenmeldung zu dem 5-jährigen Mädchen.
Die Polizei Koblenz rät dazu, bei Vermisstenmeldungen, die über die sozialen Netzwerke verbreitet werden, immer vorsichtig zu sein. Kriminalhauptkommissar Oliver Jutz erklärt in diesem Zusammenhang: "Die Leute meinen es oft gut - sie denken: 'Ohje, ein Kind ist weg' und wollen helfen." Bevor solche Meldungen geteilt werden, sollten Nutzer jedoch darauf achten, dass sie aus einer seriösen Quelle stammen.
Wer bei Vermisstenmeldungen unsicher ist, sollte sich an Polizei wenden
Bei Meldungen, die von Privatpersonen geteilt wurden, sei es oft schwer, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Jutz betont: "Wenn wirklich ein Kind vermisst wird, dann ist die Polizei die erste Adresse." Wer sich unsicher ist, ob ein Fall echt ist, könne sich bei der betreffenden Dienststelle melden.
Wichtig zu wissen: Nicht in jedem Vermisstenfall gibt die Polizei auch eine Fahndung heraus. Bei erwachsenen Menschen, bei denen kein Hinweis auf Gefahr besteht - wie etwa Krankheit oder Suizidgedanken - gilt die Regel: "Jeder Mensch hat das Recht, nicht gefunden zu werden", so Jutz. Bei Kindern und Jugendlichen gelte dies jedoch nicht. Hier wird die Polizei laut Jutz sofort tätig, sobald sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und der Aufenthaltsort unbekannt ist.