Das Landgericht Koblenz entschied, dass der Beschuldigte schuldunfähig ist und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik an. Darauf hatten neben der Staatsanwaltschaft auch der Verteidiger des Angeklagten und die Anwältin der Mutter als Nebenklägerin plädiert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Angeklagte selbst hatte schon beim Prozessauftakt Anfang September die Tat eingeräumt. Laut Urteil hatte der Mann Mitte März 2022 in der Nähe des Hauptbahnhofs in Koblenz mehrfach auf den im Kinderwagen sitzenden Jungen eingestochen. Der Zweijährige erlitt mehrere Stichverletzungen vor allem am Rücken.
Kleiner Junge wurde durch Notoperation gerettet
Passanten konnten damals den mutmaßlichen Angreifer überwältigen und ihm das Messer entreißen. Das Kind kam nach dem Messerangriff in ein Krankenhaus und musste notoperiert werden.
Mutter des Opfers und Zeugen sagten aus Messerangriff auf Kleinkind in Koblenz: Angeklagter entschuldigt sich
Ein Mann hatte im März nahe des Koblenzer Hauptbahnhofs auf ein Kleinkind eingestochen. Im Prozess vor dem Landgericht Koblenz entschuldigte er sich nun bei der Mutter des Opfers.
Angeklagter entschuldigte sich erneut für Angriff auf Kind
Der 40-Jährige, der seit Jahren psychisch krank ist, entschuldigte sich nach der Verkündung des Urteils erneut für seine Tat. Nach Überzeugung der Richter stach er in Todesangst auf den kleinen Jungen ein, weil er Stimmen hörte.
Ärzte und Gutachter bescheinigten ihm vor Gericht eine Schizophrenie. Der vorsitzende Richter sagte, ein psychotischer Schub habe zu einem unfassbaren Delikt geführt. Nur durch glückliche Umstände habe der Zweijährige die neun Stichverletzungen überlebt.
Mutter sagt, ihr Kind habe Schutzengel gehabt
Seine Mutter sagte dem SWR nach der Urteilsverkündung, sie habe Mitleid mit dem Angeklagten. Allerdings sei es ihr auch sehr wichtig gewesen, dass die Richter deutlich festgestellt hätten, dass der Angriff auf ihren kleinen Sohn auch tödlich hätte enden können. Ihr Kind habe viele Schutzengel gehabt. In ihrem Plädoyer betonte auch die Anwältin der Mutter, der Angeklagte habe großen Schaden verursacht. Das Kind habe sichtbare Narben und leide unter den psychischen Folgen der Tat.