Der Polizist aus dem Norden von Rheinland-Pfalz hat jahrelang einen schwunghaften Handel mit Autos betrieben. Mit seinem Nebenjob hat er laut Gericht in Spitzenzeiten bis zu zwei Millionen Euro Umsatz pro Jahr gemacht.
Nebenjob als Autohändler war nicht genehmigt
Das Land hatte die Nebentätigkeit aber nicht genehmigt. Laut Verwaltungsgericht hatte der Beamte seine dienstliche Stellung genutzt, um Kunden zu gewinnen. Außerdem habe er auch seine dienstliche Telefonnummer für den Autohandel genutzt.
Damit habe der Beamte massiv gegen seine Pflichten verstoßen, heißt es in der Begründung der Verwaltungsrichter. Er habe seine Stellung als Polizeibeamter für private Zwecke ausgenutzt und sich jahrelang bewusst über das Nebentätigkeitsrecht hinweggesetzt.
Entlassung aus dem Dienst war rechtens
Er habe praktisch eine Art Zweitberuf gehabt - und den auch zu den Zeiten ausgeübt, als er offiziell als Polizist krankgeschrieben war. Deshalb habe das Land ihn zu Recht entlassen, urteilten die Richter. Der Polizist kann jetzt noch Berufung am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.