Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben von einem tragischen Unfall aus, an dem niemand Schuld ist. Im August vor zwei Jahren war eine Frau bei einer Fahrt auf der Achterbahn aus ihrem Wagen acht Meter in die Tiefe gestürzt. Die 57-Jährige aus dem saarländischen St. Wendel starb noch an der Unfallstelle. Sie hatte den Sicherheitsbügel vor der Fahrt selbst geschlossen, so die Staatsanwaltschaft.
Sachverständiger stellte Unfall auf Achterbahn nach
Ein Sachverständiger des TÜV Rheinland hatte den Unfall in dem Freizeitpark nachgestellt. Dabei fand der Experte laut Staatsanwaltschaft heraus, dass die Frau aufgrund ihres hohen Körpergewichts aus dem Wagen der Achterbahn stürzen konnte, obwohl der Sicherheitsbügel eingerastet war. Der Sachverständige habe auch festgestellt, dass "Personen mit einem vergleichbaren Körperbau aus dem Wagen geschleudert werden können, unabhängig davon, ob der Sicherungsbügel nur lose aufgelegt oder mit maximaler Kraft angezogen wurde".
Dafür könne man weder den Parkbetreiber noch das Personal verantwortlich machen, teilten die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Ein Unfall dieser Art sei so nicht vorhersehbar gewesen. Außerdem habe das Gutachten gezeigt, dass die Achterbahn in Klotten vor dem Unfall ordnungsgemäß gewartet und überprüft worden war.
Betreiber musste Sicherheitssystem bei Achterbahn nachrüsten
Die Achterbahn im Freizeitpark Klotten war nach dem tödlichen Unfall im Sommer 2022 außer Betrieb genommen worden. Das Gutachten des TÜV-Sachverständigen lag auch dem Kreis Cochem-Zell als zuständiger Aufsichtsbehörde vor.
Nach Angaben des Kreises musste der Betreiber vor der Wiedereröffnung des Parks zusätzliche Sicherheitsauflagen erfüllen und ein elektronisches Rückhaltesystem in den Wagen der Achterbahn nachrüsten. Im April vergangenen Jahres wurde die Achterbahn dann wieder in Betrieb genommen.