Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann zusammen mit Mittätern eine Seniorin in Remagen betrogen hat. Die Hintermänner sollen von der Türkei aus agiert haben und die 81-Jährige angerufen und täuschend echt vorgegaukelt haben, dass es in der Nachbarschaft vermeintlich Einbrüche gegeben habe und dass auch sie deswegen bedroht sei.
Seniorin aus Remagen übergab 18.000 Euro an falschen Polizisten
Sie sollte nach eigenen Angaben helfen, einen Geldfälscherring zu entlarven. Der Verurteilte ist nach Angaben des Gerichts zusammen mit einem Bekannten zu der Frau nach Remagen gefahren. Dem Bekannten habe er erzählt, dass er Steuerunterlagen abholen müsste. Die Frau habe einen Spalt breit ihre Haustüre geöffnet und den Umschlag mit dem Geld an den 54-Jährigen übergeben.
Wenig später sei die Seniorin wieder von den Hintermännern angerufen worden, damit sie noch mehr Geld von ihrem Konto abbucht. Dieses Mal schickte der Verurteilte nach Angaben der Richterin seinen Bekannten alleine zu der Frau nach Remagen, damit er nicht von dem Opfer wiedererkannt wird. Er erklärte ihm demnach, dass er weitere Steuerunterlagen bei der Frau für ihn abholen müsste.
In der Zwischenzeit wurde die echte Polizei verständigt. Nach Angaben des Gerichts wurde der Bekannte bei der vermeintlichen Übergabe verhaftet. In einem anderen Prozess wurde er demnach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Seniorin räumte ein, zu leichtgläubig gewesen zu sein
Die Geschädigte sagte vor Gericht als Zeugin aus. Sie sei damals vor rund zwei Jahren leichtgläubig gewesen und habe der Polizei helfen wollen. Sie erinnerte sich jedoch nur an den Bekannten des Angeklagten, nicht an den 54-Jährigen selbst. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der Bekannte nicht wusste, in was für eine Betrugsmasche er verwickelt wurde, und dass der Hauptangeklagte der eigentliche Täter ist.
Großes Vorstrafenregister des Angeklagten
Im Verlauf des ersten Prozesstags verlas die Richterin das polizeiliche Führungszeugnis des Mannes. Es besteht demnach aus 30 Eintragungen: gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, Bedrohung, räuberischer Diebstahl, Geldfälschung und Drogenhandel. Demnach war er auch mehrfach im Gefängnis und ist oft ohne Führerschein gefahren, den er wegen Alkohol am Steuer verloren hatte.
Der 54-Jährige wurde damals in Zürich in der Schweiz festgenommen und anschließend nach Deutschland ausgeliefert. Diese Zeit in Gewahrsam soll dem Mann bei seiner Haftstrafe von insgesamt vier Jahren und neun Monaten angerechnet werden.
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