Ermittlungen zur Flutkatastrophe an der Ahr

Neues Flut-Gutachten: Strafrechtliche Bewertung schwierig

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Der Kreis Ahrweiler war nicht ausreichend auf die Flutkatastrophe 2021 vorbereitet. Das geht aus einem neuen Gutachten hervor, das der Staatsanwaltschaft Koblenz jetzt vorliegt. Schon gibt es erste Überlegungen, die Beweisaufnahme im U-Ausschuss wieder aufzunehmen.

Laut dem zuständigen Koblenzer Oberstaatsanwalt, Mario Mannweiler, kommt der Gutachter in seiner Kernaussage zu dem Ergebnis, dass der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flut nicht optimal organisiert war.

So habe es unter anderem keine Stabsdienstordnung, kein Einsatzführungskonzept und auch keinen Verwaltungsstab gegeben. Der Einsatzraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar, zitiert die Staatsanwaltschaft den Gutachter weiter. Das sogenannte Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden.

Gutachter: Zu wenig Personal in der Einsatzleitung

In der Technischen Einsatzleitung selbst war laut dem Gutachter insgesamt zu wenig Personal anwesend, das zusätzlich für die Anforderungen in den "Erstphasen eines Maximalereignisses" wie der Flut auch nicht ausreichend geschult war. Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler mit Blick auf solche Katastrophen-Ereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen. Dies habe dazu geführt, dass man der Flut am 14. Juli 2021 nicht angemessen habe begegnen können.

Permanente Überlastung der Technischen Einsatzleitung bei Flutkatastrophe

Die genannten Defizite hätten dazu geführt, dass die Technische Einsatzleitung nicht die Vorstellungskraft habe aufbringen können, um die katastrophale Lage in ihren extremen Dimensionen überhaupt erfassen zu können, so der Gutachter. Es habe eine permanente Überlastung in der Einsatzleitung geherrscht.

Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.

Die Mitglieder der Technischen Einsatzleitung hätten aufgrund der ungünstigen Rahmenbedingungen und des unzureichenden Einsatzführungssystems im Landkreis in der Flutnacht faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben. "Die anwesenden Personen haben alles gegeben - das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu" zitiert die Staatsanwaltschaft den Sachverständigen.

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Besseres Einsatzführungssystem hätte Chancen in der Flutnacht erhöht

Das Gutachten kommt demnach zu dem Ergebnis, dass ein "regional-risikospezifiziertes, leistungsfähiges, vollständig entwickeltes Einsatzführungssystem" die Chancen, Tote und Verletzte zu vermeiden, verbessert hätte.

Der Sachverständige weist laut Staatsanwaltschaft aber gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität, der Unsicherheiten und der Unwägbarkeiten des Ereignisses und des Einsatzes, keine ausreichend belastbare Aussage getroffen werden könne, was konkret passiert wäre, wenn die Rahmenbedingungen besser gewesen wären und es eine optimierte Einsatzführung gegeben hätte.

Es lasse sich also nicht eindeutig sagen, ob und in welchem Umfang die Technische Einsatzleitung und der damalige Landrat, Jürgen Pföhler (CDU), den Tod von Menschen hätten verhindern können - selbst unter Idealbedingungen.

Staatsanwaltschaft: Strafrechtliche Bewertung schwierig

Das Gutachten lege das Dilemma des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens offen, so Oberstaatsanwalt Mannweiler. Einerseits scheine im Landkreis nur ein unzureichendes Einsatzführungssystem vorgehalten worden zu sein, das die Leistungsfähigkeit der Technischen Einsatzleitung maßgeblich gemindert habe.

"Andererseits ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Aussage darüber, welche Maßnahmen im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt werden können und welche konkreten Schäden - insbesondere Personenschäden - hätten abgewendet werden können, nicht möglich." Dies gelte es nun juristisch zu bewerten.

Anwalt sieht Landrat Pföhler entlastet

Der Verteidiger des früheren Landrats Jürgen Pföhler sieht sich durch das Gutachten in seiner Rechtaufassung bestätigt. "Der Inhalt des Gutachtens unterstreicht die Richtigkeit des von der Verteidigung von Anfang an klar und eindeutig vertretenen Standpunktes, dass eine Strafbarkeit von Herrn Dr. Pföhler ausgeschlossen ist", schrieb er in einer Stellungnahme für den SWR.

Denn das Gutachten zeige deutlich, dass die These einer relevanten Beeinflussbarkeit des Flutkatastrophengeschehens durch den Landrat unhaltbar sei. Es gebe keine Grundlage dafür, dass sich sein Mandant strafbar gemacht haben könnte, so Anwalt Olaf Langhanki.

Rheinland-Pfalz

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Weitere Vorwürfe gegen Ex-Landrat des Kreises Ahrweiler

Auch der Anwalt des weiteren Beschuldigten aus der Technischen Einsatzleitung sieht seinen Mandanten durch das Gutachten entlastet. Die Einsatzleitung sei durch den fehlenden Verwaltungsstab quasi auf sich allein gestellt gewesen. Diesen hätte der Landrat seiner Ansicht nach einrichten müssen und wäre für die Warnung der Bevölkerung zuständig gewesen. Dagegen habe Pföhler die Ehrenamtler in der Flutnacht allein gelassen.

Schon beim vorangehenden Hochwasser 2016 habe der Vorgänger des jetzigen ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (BKI) auf das Verfehlen des Verwaltungsstabes hingewiesen. Schulungsangebote für den Verwaltungsstab habe der Landrat abgelehnt.

Obmann der Freien Wähler erwägt, U-Ausschuss zu verlängern

Der Obmann der Freien Wähler im Ahr-Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, widerspricht auf SWR-Anfrage der Einschätzung des Gutachtens. Seiner Meinung nach hätten bei einem besseren Katastrophenmanagement durchaus Menschen gerettet werden können - beispielsweise durch die Aktivierung des Warnsystem MoWaS. "Dann unterbricht der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Programm, sagt da kommt Wasser, retten Sie sich in höhere Lagen. Das rettet Menschenleben."

Wefelscheid schloss außerdem nicht aus, dass der U-Ausschuss in die Verlängerung gehen könnte. Seiner Ansicht nach stellt sich nach dem Gutachten noch stärker die Frage nach der Verantwortung der Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD), der der Ausschuss eventuell nochmals nachgehen müsse. Eigentlich hatte das Gremium seine Arbeit beendet.

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Unabhängig davon wird die Staatsanwaltschaft jetzt abschließend prüfen, ob ihre Ermittlungen abgeschlossen werden können und - wenn ja - mit welchem Ergebnis. "Wir hoffen diese Entscheidung noch in diesem Jahr bekanntgeben zu können", teilt Mannweiler mit. Dann entscheidet sich also, ob Anklage gegen die beiden Beschuldigten erhoben wird oder nicht.

Gutachten zur Flutnacht im Mai beauftragt

Die Staatsanwaltschaft hatte das Gutachten im Mai in Auftrag gegeben. Der Berliner Professor für Führung im Bevölkerungsschutz, Dominic Gißler, sollte darin den Fragen nachgehen, welche Handlungsoptionen die Beschuldigten der Ahr-Katastrophe in der Flutnacht hatten.

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