Das Landgericht Koblenz hat einen Geldautomaten-Sprenger zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, ein zweiter muss drei Jahre und elf Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Koblenz hat einen Geldautomaten-Sprenger zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, ein zweiter muss drei Jahre und elf Monate ins Gefängnis.