Polizei Koblenz warnt vor Falschmeldungen zu Pädophilen im Kreis Mayen-Koblenz

Nachrichten bei Facebook und WhatsApp

Polizei Koblenz warnt vor Falschmeldungen über "Kinderansprecher"

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Die Polizei Koblenz warnt vor Falschmeldungen über "Kinderansprecher" und pädophile Personen, die angeblich im Kreis Mayen-Koblenz unterwegs seien. Diese Meldungen stimmten nicht.

Zum Beispiel in Gruppen bei WhatsApp oder Facebook werde seit Anfang der Woche immer wieder verbreitet, dass "Kinderansprecher" etwa in Kruft, Mülheim-Kärlich, Weißenthurm oder Plaidt unterwegs seien, teilte die Polizei mit. Laut den Meldungen sollen sich verdächtigte Personen angeblich in der Nähe von Schulen und Kitas aufgehalten haben.

Keine Hinweise auf strafbares oder verdächtiges Verhalten

Die Polizei habe alle Meldungen überprüft. Sie haben sich nach Angaben des Polizeipräsidiums Koblenz alle als falsch herausgestellt. Bei den Ermittlungen hätten sich keinerlei Hinweise auf strafbares oder verdächtiges Verhalten ergeben.

In diesem Zusammenhang stellt die Behörde klar, dass sie wachsame Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich begrüße, besonders wenn es um Kinder gehe. Jedoch sei der erste Ansprechpartner für Informationen dieser Art grundsätzlich die Polizei. Sie habe die Pflicht zu ermittelt und jedem Hinweis nachzugehen. So könnten Straftaten verhindert werden.

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Polizei warnt davor, ungeprüfte Botschaften zu verbreiten

Die Polizei warnt allerdings auch davor, ungeprüfte und gegebenenfalls falsche Botschaften über Soziale Netzwerke zu lancieren oder weiterzuleiten. "Oft unterliegen diese Meldungen dem 'Stille-Post-Prinzip', das heißt dass die Schilderungen mit der Zeit variieren oder zunehmend drastischer dargestellt werden." Daraus könne eine digitale Hetzjagd entstehen, die auf falschen Informationen basiere.

Wie die Polizei weiter mitteilt, kann das Veröffentlichen solcher Informationen unter Umständen strafbar sein, insbesondere wenn Personen dadurch identifiziert oder fälschlicherweise verdächtigt werden können. Auch das Veröffentlichen von Fotos ohne ausdrückliche Zustimmung des Abgebildeten könne eine Strafe nach sich ziehen.

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SWR