Wie der Leiter der Trierer Staatsanwaltschaft, Peter Fritzen, der Deutschen Presseagentur mitgeteilt hat, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen "Verletzung des Dienstgeheimnisses" eingeleitet. Demnach bestehe der Verdacht, dass Informationen aus den Akten des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Flutkatastrophe im Ahrtal unbefugt Vertretern der Presse offenbart worden sind.
Aus Vernehmungsunterlagen zitiert
So hatte etwa FOCUS Online über mutmaßliche Chatnachrichten aus der Flutnacht zwischen Innenminister Roger Lewentz und Ministerpräsidentin Malu Dreyer (beide SPD) berichtet. Das Nachrichtenmagzin zitierte dabei aus Vernehmungsunterlagen der Staatsanwaltschaft Koblenz. Auch der SWR berichtete darüber.
Das Ermittlungsverfahren wird nach Angaben von Fritzen von der Staatsanwaltschaft Trier geführt, weil diese als externe Behörde vom Generalstaatsanwalt in Koblenz mit der Bearbeitung des Verfahrens beauftragt worden sei.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre möglich
Die Dauer der Trierer Ermittlungen lasse sich noch nicht absehen. Fritzen erklärte weiter: "Das Strafgesetzbuch sieht für ein Vergehen der Verletzung des Dienstgeheimnisses einen Strafrahmen von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor."
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied seiner früheren Einsatzleitung.
134 Menschen starben bei Flutkatastrophe im Ahrtal
Es geht nach ersten Angaben der Behörde um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen.
Pföhler erklärte einst laut Staatsanwaltschaft, er sehe bei sich keine strafrechtliche Verantwortung. Bei der Sturzflut im Juli 2021 waren im Ahrtal 134 Menschen getötet und mehr als 750 Menschen verletzt worden.