Die Revision als Rechtsmittel gegen die gerichtliche Entscheidung sei am Mittwochabend eingegangen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Kaiserslautern mit.
Der 39-jährige Andreas S. war am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung des Deutschen nach 15 Jahren Haft als ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Januar eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 29-jährigen Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet hat. Mit den Morden habe er gewerbsmäßige Jagdwilderei verdecken wollen, hieß in der Begründung.
Die Bluttat bei einer Fahrzeugkontrolle auf einer Kreisstraße bei Ulmet im Kreis Kusel in der Westpfalz hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.