Post war gelöscht worden

OLG Zweibrücken: Facebook muss gelöschten Post eines Mannes wieder freischalten

Stand
Autor/in
Christina Fleischanderl

Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hat heute einem Facebook-Nutzer Recht gegeben. Der Mann hatte dagegen geklagt, dass das Soziale Netzwerk einen Post von ihm gelöscht und sein Profil gesperrt hatte. Der Grund: Der Post sei diskriminierend gewesen. Darin hatte sich der Mann über transsexuelle Menschen geäußert. SWR-Reporterin Christina Fleischanderl war bei der Verhandlung in Zweibrücken dabei.

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Christina Fleischanderl