Urteil am Amtsgericht

Kinderpornografie: Mann aus Zweibrücken muss drei Jahre ins Gefängnis

Stand

Das Amtsgericht Pirmasens hat einen Mann wegen Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

CD mit Beschriftung Kinderpornografie
In Pirmasens ist ein Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er kinder- und jugendpornografisches Material besessen und getauscht hat.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Südwestpfälzer kinderpornografische Inhalte besessen, erworben und verbreitet hat. Im Juli dieses Jahres war das Mobiltelefon des Mannes durchsucht worden. Dabei haben die Polizeibeamten mehr als 30 kinder- und jugendpornografische Bilddateien und etwa 50 derartige Videos gefunden.

Der Mann trat im Internet unter einem fiktiven Namen auf

Zwischen Ende März und Mitte Juli dieses Jahres hat der Mann den Messengerdienst Telegram benutzt, um darüber die kinder- und jugendpornografischen Inhalte mit unbekannten Dritten zu tauschen. Dabei ist er nach Ansicht des Gerichts unter einem fiktiven Namen aufgetreten. Insgesamt habe der Verurteilte in dem Zeitraum in 16 Fällen die verbotenen pornografischen Videos und Bilder getauscht. Dafür muss er nun für drei Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weiterer Fall in Pirmasens

Erst im Oktober hatte das Amtsgericht Pirmasens einen anderen Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er kinderpornografische Bilder und Videos besessen und weiter verbreitet hat.

Bei ihm waren über 1.000 kinderpornografische Bilder und Videos gefunden worden. Auch er hatte die Inhalte teilweise auf dem Messenger Telegram verbreitet und auch von dort bekommen.

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Autor/in
SWR