Strafbefehl wegen Beihilfe zur Jagdwilderei rechtskräftig

Kein Prozess gegen Ehefrau des Polizistenmörders von Kusel

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Jan Jaworski
Bild von Jan Jaworski, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern
Jürgen Rademacher
Bild von Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern

Die Frau des Polizistenmörders von Kusel bekommt eine Bewährungsstrafe. Der Strafbefehl des Amtsgerichts Kusel von Anfang März ist nun rechtskräftig. Damit gibt es auch keine Gerichtsverhandlung.

Nach Angaben des Amtsgerichtes ist innerhalb der Frist kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingegangen. Der Verteidiger habe zudem erklärt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders bekommt demnach zehn Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss sie bestimmte Waffen, die sie noch besitzt, abgeben.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern sieht es als erwiesen an, dass sie ihrem Mann Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei geleistet hat. Sie soll ihm Zugang zu ihren Schusswaffen ermöglicht haben.

Kusel

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Andreas S. hatte seinen Jagdschein 2020 zum wiederholten Male verloren und durfte keine Schusswaffen mehr besitzen. Deswegen gab er sie an seine Frau weiter, die einige Jahre zuvor den Jagdschein gemacht hatte. Sie soll ihm die Schusswaffen dann wieder zur Verfügung gestellt haben.

Kein Prozess gegen Ehefrau des Polizistenmörders von Kusel

Die Ehefrau von Andreas S. hatte zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl von Anfang März Einspruch einzulegen. Hätte sie das getan, wäre es zu einer Gerichtsverhandlung gekommen.

Ihr Ehemann Andreas S. war im November vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte nach Ansicht des Landgerichtes Ende Januar 2022 zwei Polizisten in der Nähe von Kusel erschossen, weil er durch die Tat seine Jagdwilderei vertuschen wollte. In einem anderen Fall von Wilderei war Andreas S. vom Amtsgericht Neunkirchen Anfang März freigesprochen worden.

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