Prozess am Amtsgericht Neunkirchen

Freispruch für verurteilten Polizistenmörder: Wilderei nicht nachweisbar

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Der verurteilte Polizistenmörder Andreas S. ist einem weiteren Prozess vom Vorwurf der Jagdwilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Neunkirchen ist der Vorfall, der sich vor fünfeinhalb Jahren zugetragen haben soll, "schlicht nicht mehr aufklärbar". Es gebe zu viele Unsicherheiten, um in diesem Fall eine Verurteilung auszusprechen.

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Schon vor Polizistenmorden von Kusel in fremdem Revier gewildert?

Andreas S., dem verurteilten Haupttäter im Fall der Polizistenmorde von Kusel, wurde in dem Prozess vorgeworfen, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg im Saarland ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dabei soll er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet worden sein. Der Zeuge habe sich dem mutmaßlichen Wilderer auf einem Feldweg in den Weg gestellt, um ihn daran zu hindern mit seinem Auto zu flüchten. Der Angeklagte soll dann ungebremst auf den Zeugen zugefahren sein. Nur durch einen Sprung zur Seite habe sich der Mann retten können.

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Damals hatte ein Bekannter Andreas S. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein falsches Alibi verschafft. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer zwei Jahre und zwei Monate Haft. Direkt nach dem heutigen Urteil legte er Berufung gegen den Freispruch ein. Dass die Vorwürfe alle so stimmen - daran hatte Oberstaatsanwalt Christoph Rebmann keine Zweifel. Für ihn habe sich die Anklage voll bestätigt, sagte er. Er könne "schlichtweg nicht nachvollziehen", dass das Gericht den Angeklagten noch nicht einmal wegen Jagdwilderei verurteile. Auch wenn objektive Beweise fehlten: Die Aussage des Hauptbelastungsszeugen sei glaubhaft und überzeugend gewesen, dass es für eine Verurteilung reiche, sagte Rebmann.

Lebenslange Haft wegen Polizistenmord bei Kusel

Im November war Andreas S. vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Verteidigung Revision eingelegt.

Eine Verurteilung in dem Prozess in Neunkirchen wegen Wilderei und versuchter gefährlicher Körperverletzung hätte für Andreas S. faktisch kaum Auswirkungen. Mehr als die schon verhängte lebenslange Haftstrafe kann er nicht bekommen.

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