Im November des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Kaiserslautern Andreas S. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte am 31. Januar 2022 auf einer Landstraße bei Ulmet in der Nähe von Kusel eine Polizistin und einen Polizisten erschossen hat.
Andreas S. auch wegen weiterer Delikte belangt
Neben der Verurteilung wegen zweifachen Mordes wurde Andreas S. wegen weiterer Delikte belangt, wie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gewerbsmäßige Jagdwilderei. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann er nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden.
Als Reaktion auf das Urteil hatte die Verteidigung des Hauptangeklagten Revision eingelegt. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte nun der Bundesgerichtshof mit. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.