Wer übernimmt Kosten?

Gerichtsentscheidung zu Hangrutsch bei Imsweiler vertagt

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Autor/in
Jürgen Rademacher
Bild von Jürgen Rademacher, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern

Das Landgericht Kaiserslautern hat seine Entscheidung darüber vertagt, wer die Kosten für einen Hangrutsch vor sechs Jahren bei Imsweiler im Donnersbergkreis tragen muss.

Bereits im Jahr 2000 war die Bahnstrecke bei Imsweiler nach einem Unwetter gesperrt, weil Geröll und Schlamm die Gleise versperrten. 2016 war es dann ein Hangrutsch, der die Strecke zwischen Rockenhausen und Winnweiler für eine Woche blockierte.
Bereits im Jahr 2000 war die Bahnstrecke bei Imsweiler nach einem Unwetter gesperrt, weil Geröll und Schlamm die Gleise versperrten (Foto). 2016 war es dann ein Hangrutsch, der die Strecke zwischen Rockenhausen und Winnweiler für eine Woche blockierte.

Vor dem Landgericht streiten sich die Gemeinde Imsweiler und die Deutsche Bahn darum, wer die Kosten in Höhe von 500.000 Euro tragen muss. Nach Angaben eines Sprechers wird das Landgericht beiden Parteien nun nochmal die Gelegenheit geben, schriftlich ihre jeweilige Position klarzumachen. Anhand dessen will das Gericht dann zu einer Lösung des Streits kommen. Dauern soll das nach Angaben des Gerichtssprechers etwa eine Woche.

Gleise bei Imsweiler nach Hangrutsch eine Woche gesperrt

Die Bahnstrecke zwischen Rockenhausen und Winnweiler war durch den Erdrutsch beschädigt worden und damals rund eine Woche gesperrt. Starke Regenfälle hatten den Hang über dem Tunnel im Norden der Gemeinde aufgeweicht und ins Rutschen gebracht. Die Kosten für die Reparaturarbeiten hatte die Bahn zunächst übernommen. Nun will sie, dass die Gemeinde die Kosten trägt, denn die Gleise verlaufen zu einem Teil auf einem Grundstück, dass der Ortsgemeinde gehört.

Imsweiler kann Kosten nicht stemmen

Ortsbürgermeister Peter Ziepser (parteilos) sagt, seine Gemeinde könne die Kosten nicht stemmen. Er hofft, dass es bei dem Gerichtsverfahren zu einer Einigung kommt - er sagt, die Gemeinde treffe keine Schuld. Allerdings würde eine Versicherung die Reparaturkosten übernehmen, sollte die Gemeinde vor dem Landgericht Kaiserslautern unterliegen.

Aber - dann würden der Gemeinde nach Angaben von Ziepser weitere Kosten drohen. Denn der Hang muss noch abgesichert werden. Das könnte nochmal bis zu rund 500.000 Euro kosten. Sollte die Gemeinde vor Gericht gewinnen, müsste die Bahn die Kosten übernehmen. Außerdem hätte die Entscheidung des Gerichtes Auswirkungen auf die Kostenverteilung bei künftigen Hangrutschen.

Imsweiler

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Vor sechs Jahren war die Bahnstrecke bei Imsweiler bei einem Erdrutsch beschädigt worden. Noch immer ist unklar, wer die Reparatur bezahlen muss. Die Deutsche Bahn will die Gemeinde zur Kasse bitten.

Am Morgen SWR4 Rheinland-Pfalz