Die Polizei hat einen Gaststättenbetreiber aus Landstuhl verwarnt. Er habe gegen das Tanzverbot an Karfreitag verstoßen.
Die Polizei hat in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag eine Gaststätte in Landstuhl im Kreis Kaiserslautern kontrolliert. Der Betreiber habe gegen das gesetzliche Tanzverbot verstoßen.
Die Polizeibeamten hätten dem Verantwortlichen und den Gästen der Gaststätte die Regelung erläutert – noch bis Ostersonntag um 16 Uhr sind Tanzveranstaltungen untersagt. Der Betreiber muss mit einem Bußgeld rechnen.