Geht es nach dem Willen des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums, sollen Kinder mit Lernbehinderung, die in Regelschulen unterrichtet werden, dort künftig besser eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund stellte Ministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Mainz eine neue Inklusions- und eine neue Förderschulverordnung vor.
System aus Regelschulen, Schwerpunktschulen und Förderschulen bleibt bestehen
Die Pläne der Landesregierung sehen vor, dass alle Schulanfänger zunächst an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet werden. Eine frühzeitige Festlegung auf eine Förderschule noch vor der ersten Klasse solle dadurch verhindert werden, so Hubig. Es seien möglichst wenig Sonderregelungen für Kinder mit Beeinträchtigungen geplant.
Das bisherige System aus Regelschulen, Schwerpunktschulen mit besonderer Ausstattung für einzelne Kinder mit Beeinträchtigung und Förderschulen soll den Angaben zufolge weiter bestehen. Auch die direkte Einschulung von Kindern mit schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen an Förderschulen sei weiterhin vorgesehen, stellte Hubig klar. Die Änderungen sollen zum Schuljahr 2024/2025 in Kraft treten.
250 zusätzliche Planstellen für Inklusionsarbeit - bis 2026
Für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung will das Land laut Hubig schrittweise bis zum Jahr 2026 gut 250 neue Planstellen schaffen - für Lehr- und pädagogische Fachkräfte.
Der Doppelhaushalt für dieses und nächstes Jahr beinhaltet für Inklusionsaufgaben insgesamt 120 Millionen Euro. Der komplette RLP-Bildungsetat für 2023/2024 umfasst 5,8 Milliarden Euro.
GEW Rheinland-Pfalz begrüßt "grundsätzlich" neue Förderschulordnung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz äußerte sich positiv zu den Plänen des Bildungsministeriums. Birgit Wolsdorfer, stellvertretende Vorsitzende der GEW im Land sagte laut Mitteilung, es bestehe die Hoffnung, dass die dringend erwarteten juristischen Grundlagen nun für ein einheitliches Verwaltungshandeln sowie für Transparenz und Klarheit an den Schulen sorgten. "Um inklusiven Unterricht bestmöglich umzusetzen, brauche es Sicherheit in Bezug auf Abläufe sowie verbindliche, verlässliche und konkrete Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte", so Wolsdorfer.
Forderung nach "echter Reform des Schulsystems"
Dies sei die Grundvoraussetzung, dass inklusiver Unterricht nicht als unlösbare Mehrbelastung von Schulen und Lehrkräften erfahren werde. Wie das Land "ein Nebeneinander eines voll ausgebauten Förderschulsystems und eine weiter steigende Zahl an Schwerpunktschulen" allerdings personell stemmen wolle, bleibe offen, meint Wolsdorfer. Stefan Jakobs vom Vorstandsbereich Schulen der GEW Rheinland-Pfalz ergänzt: "Inklusion braucht mutige Schritte, auch im Hinblick auf eine echte Reform des Schulsystems für längeres gemeinsames Lernen.“
Teilhabe von Menschen mit Behinderung seit 2006 ein Menschenrecht
Seit dem Jahr 2006 ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Prozessen ein anerkanntes Menschenrecht. Damals verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) eine Behindertenrechtskonvention - offiziell das "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung". Die Umsetzung ist Aufgabe der UN-Mitgliedsstaaten.