Um das neue Heizungsgesetz wird in Berlin noch gestritten. Damit ist noch unklar, ob vom kommenden Jahr an nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Klar ist jedoch, den Umstieg auf klimaneutrales Heizen fördert der Staat schon jetzt. Hier die aktuellen Förderungen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz:
- Wie sollten Heizungssanierung oder -austausch geplant werden?
- Wer kann die Sanierungsmaßnahmen ausführen?
- Für welche Heizungen gibt es Zuschüsse?
- Wann kann ich zudem einen Bonus erhalten?
- Wie hoch ist die maximale Förderung?
- Verbesserung von Gas-, Ölheizungen und Dämmung wird auch gefördert
- Wie und wann muss ein Förderantrag gestellt werden?
- Rheinland-Pfalz bietet Darlehen mit Tilgungszuschuss an
Wie sollten Heizungstausch oder -sanierung geplant werden?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Haus- und Wohnungseigentümern, vor einem Heizungstausch mit einer Energieberatung zu starten. Auch diese wird vom Staat gefördert. Wer sich beraten lässt, bekommt die Kosten dafür zu 80 Prozent bezuschusst. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 1.300 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit maximal 1.700 Euro.
Geraten wird zudem ein energetisches Sanierungskonzept zu erstellen, etwa mit einem Energie-Effizienz-Experten (EEE). Anschließend sollten Angebote eingeholt und mit dem Fachunternehmen die Förderung besprochen werden.
Heizung selbst austauschen? Wer die Sanierungsmaßnahmen ausführen kann
Empfohlen wird, die Maßnahmen von Fachbetrieben ausführen zu lassen. Wer in seinem Haus selbst eine neue Heizung einbauen oder die bestehende optimieren möchte, kann das ebenfalls tun.
Bei Eigenleistungen muss jedoch ein Energie-Effizienz-Experte die fachgerechte Ausführung bestätigen. Beispielsweise bei allen Dämmmaßnahmen ist es sogar vorgeschrieben, einen solchen Experten einzubinden.
Landtag stimmt für Solarpaket So will die Ampel in RLP den Solar-Ausbau beschleunigen
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch Plänen der Ampel-Fraktionen zugestimmt, mit denen der Solarausbau im Land schneller vorangetrieben werden soll.
Für welche neuen Heizungen gibt es Zuschüsse?
Gefördert wird der Einbau oder die Erweiterung von:
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden
- Solarthermische Anlagen - also Solarkollektoren
- Biomasseanlagen wie Pelletheizungen in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Für alle genannten Anlagen gibt es jeweils eine Förderung von 25 Prozent der Kosten.
Es gelten aber bestimmte Voraussetzungen. Damit die Heizungstechnik gefördert wird, muss sie überwiegend - mindestens mit 50 Prozent der erzeugten Wärme - einem der folgenden Zwecke dienen:
- der Warmwasserbereitung
- der Raumheizung
- der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- der solaren Kälteerzeugung
- der Zuführung von Wärme oder solaren Kälte in ein Gebäude-/nicht-öffentliches Kältenetz
Wann kann ich einen Bonus für den Heizungstausch erhalten?
Zusätzlich zu dem Basis-Fördersatz von 25 Prozent sind weitere Boni möglich. Den Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent erhalten diejenigen, die folgende Heizungen austauschen:
- Funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspreicherheizungen
- Intakte Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind
- Etagenheizungen unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Als Voraussetzung für den Heizungs-Tausch-Bonus gilt unter anderem die fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung.
Außerdem gibt es den Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent. Dieser wird gewährt, wenn die Wärmepumpe Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
Heizungstausch: Bei Wärmepumpe ist die maximale Förderung am höchsten
Wer beim Heizen auf Wärmepumpe umsteigt, kann also bis zu 40 Prozent der Kosten als Zuschuss erhalten. Bei den anderen aufgeführten Heizungstechniken sind es bis zu 35 Prozent.
Die maximal geförderten Kosten betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr und maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Haus- oder Wohnungsbesitzer bei der Erneuerung der Heizung mindestens 2.000 Euro investieren.
Fürs Heizen mit Öl, Kohle und Pellets Mehr als 10.000 Anträge auf Heizkostenhilfe in RLP
In Rheinland-Pfalz gibt es eine große Nachfrage nach Heizkostenhilfe. Mehr als 10.000 Anträge sind bereits beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen.
Verbesserung von Gas-, Ölheizungen und Dämmung wird auch gefördert
Hilfe vom Staat gibt es nicht nur für den Einbau neuer klimafreundlicher Heizungstechniken. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird auch die Optimierung von Heizungsanlagen gefördert, die älter als zwei Jahre sind. Das gilt auch für Gas- oder Ölheizungen. Hier dürfen die Heizkessel aber nicht älter als zwanzig Jahre sein. Die Förderung beträgt in der Regel 15 Prozent der Kosten.
Das gilt auch für alle Wärmeschutzmaßnahmen. Dazu gehört die bessere Dämmung von Dächern, Kellerdecken und Außenwänden sowie der Einbau von neuen Fenstern und Türen.
Wie und wann muss ein Förderantrag gestellt werden?
Bei fast allen Programmen müssen Haus- und Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer den Förderantrag stellen, bevor sie mit dem Einbau neuer Heizungen oder Wärmedämmungen beginnen. Rückwirkend ist das meist nicht möglich. Anträge müssen online gestellt werden. Auf eigenes Risiko kann dann schon vor der Bewilligung des Antrages mit den Arbeiten begonnen werden. Diese müssen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Verlängerungen sind in begründeten Fällen möglich.
RLP bietet Darlehen mit Tilgungszuschuss an
Auch das Land Rheinland-Pfalz bietet Förderungen für Menschen, die ihren selbst genutzten Wohnraum besser dämmen oder auf alternative und regenerative Heizungssysteme umsteigen wollen. Dabei handelt es sich um Darlehen mit Tilgungszuschuss der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Ob diese gewährt werden, hängt unter anderem vom Haushaltseinkommen ab.
Auch hier müssen die Anträge vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden. Ein Haushalt mit bis zu vier Personen kann maximal einen Kredit über 100.000 Euro erhalten.