Streit um Kosten der Flüchtlingsversorgung

Gutachten: RLP zahlt den Kommunen zu wenig Geld für Flüchtlinge

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Autor/in
Gernot Ludwig

Die rheinland-pfälzischen Kommunen werfen dem Land vor, dass es ihnen für Flüchtlinge zu wenig Geld zahlt und damit gegen die Verfassung verstößt. Ein Gutachten gibt ihnen nun Recht.

Die Aufgabe, sich um Flüchtlinge zu kümmern, hatte das Land schon vor Langem an die Kommunen übertragen. Die aber beklagen, dass das Land ihnen die Kosten dafür nur zum Teil erstatte - obwohl die Landes-Verfassung vorschreibe, bei übertragenen Aufgaben alle Kosten zu erstatten. 

Es geht um hunderte Millionen Euro. Für dieses Jahr zum Beispiel rechnen die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen grob mit Ausgaben von rund 300 Millionen Euro. Zugesichert wurden ihnen bislang rund 122 Millionen Euro.

Gutachten hält Regelung für verfassungswidrig

Um mehr Druck auf die Regierung ausüben zu können, hatten die Kommunalverbände ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt nun zum Ergebnis, dass das Land den Kommunen zu wenig Geld für Flüchtlinge gibt und damit gegen die Landes-Verfassung verstößt. Denn: Es sei verfassungswidrig, wenn das Land wegen der gestiegenen Flüchtlingszahlen nicht prüfe, ob die bestehende Finanzierung noch ausreiche.

"Wir sehen uns nun von rechtlicher Seite bestätigt, dass die vom Land angewandte Praxis der Kostenerstattung bei der Fluchtaufnahme unzureichend und damit verfassungswidrig ist."

Neues Finanzierungsmodell Anfang des Jahres in Kraft getreten

Erst Anfang des Jahres ist ein neues Finanzierungsmodell für die Versorgung der Kommunen in Kraft getreten. Das soll in drei Jahren wieder überprüft werden und diese Zeit wolle das Land abwarten. Das Gutachten sagt aber, das Land müsse sich jetzt ganz konkret anschauen, wie hoch die Ausgaben der Kommunen für Flüchtlinge sind. Das dürfe nicht drei Jahre liegen bleiben. Denn im Gesetz stehe: Die Überprüfung könne vorgezogen werden, sollte es "außerordentliche Entwicklungen" geben. Die gestiegenen Flüchtlingszahlen seien solch eine Entwicklung, so die Kommunalverbände.

Kommunen drohen mit Klagen

Spannend dürfte sein, wie das Land reagiert. Ob es bereit ist, eventuell mehr Geld als bisher zu bezahlen, oder ob es bei seiner bisherigen Haltung bleibt. Für diesen Fall haben die Verbände angekündigt, dass sie nicht ausschließen können, dass Kommunen das Land vor dem Verfassungsgerichtshof verklagen. Und das sei auch im Städtetag deutlich geworden: Sollte sich das Land nicht bewegen, wird es Städte geben, die vor Gericht ziehen.

Opposition sieht ihre Vorwürfe bestätigt

Alle Oppositionsparteien, sowohl die CDU, als auch die Freien Wähler und die AfD werfen dem Land ebenfalls seit längerem vor, dass es den Kommunen zu wenig Geld zahlt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder teilte mit, man könne mittlerweile von einer traurigen Tradition sprechen, was den Umgang der Landesregierung mit den Kommunen angehe. Eine weitere Klage vor dem Verfassungsgerichtshof könne das Verhältnis zwischen Landesregierung und Kommunen irreparabel schädigen. Ähnlich äußerte sich auch CDU-Landeschef Christian Baldauf.

AfD-Fraktionschef Michael Frisch mahnte, es müsse endlich Schluss sein mit den "Ausreden und dem Wegducken" der Landesregierung. Die Asylkosten der Kreise, Städte und Gemeinden müssten voll ausgeglichen werden. Die Kommunen klagten aber nicht nur über eine nicht ausreichende finanzielle Unterstützung. Auch im Wohnungsbereich, bei den Kitas und Schulen sowie bei der Gesundheitsversorgung übersteige die wachsende Zahl der Zuwanderer die Belastungsfähigkeit von Städten und Gemeinden.

Regierung verweist auf mehr landeseigene Aufnahmeplätze

Nach Angaben der Landesregierung wurden im Land für die Schutzsuchenden 550 weitere Aufnahmeplätze in einer Turnhalle und einem Hotel geschaffen. Seit Mai dieses Jahres nehme das Land mehr Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes auf, als in die Kommunen verteilt werden, erklärte Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) vor wenigen Tagen. Aufgrund der aktuell stark steigenden Zugangszahlen seien die landeseigenen Aufnahmekapazitäten zu 92 Prozent belegt.

Da auch im Herbst mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen sei, sollen nach Angaben der Ministerin weitere Aufnahmekapazitäten innerhalb und außerhalb der Landesaufnahmeeinrichtungen erschlossen werden. Seit 2022 seien die landeseigenen Aufnahmekapazitäten auf rund 7.000 Plätze erweitert und damit mehr als verdoppelt worden.

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