Geldautomatensprengern drohen künftig deutlich höhere Strafen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Haftstrafen von bis zu 15 Jahren vor. Auch in Rheinland-Pfalz gab es in der Vergangenheit Dutzende Geldautomatensprengungen, wie hier in Ockenheim, Kreis Mainz-Bingen.

Bundestag muss noch zustimmen

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

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Lissy Kaufmann
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Emanuel Eßling

Wer in RLP und ganz Deutschland Geldautomaten sprengt, soll künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Regierung auf den Weg gebracht hat. Jetzt muss der Bundestag noch darüber debattieren und abstimmen.

Auch wenn die Zahl der Fälle im ersten Halbjahr zurückgegangen ist: Geldautomatensprengungen bleiben ein großes Problem - auch in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung will das jetzt ändern: Mindestens zwei Jahre Haft, statt wie bisher nur ein Jahr für das Sprengen der Bankautomaten - das ist der Plan der Bundesregierung. Am Mittwoch hat sie einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. In besonders schweren Fällen - das heißt, wenn ein Mensch ums Leben kommt - sollen künftig auch Haftstrafen von bis zu 15 Jahren möglich sein. Bisher liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren.

Auch Sprengstoffhandel und -besitz im Fokus

"Wer mit Sprengstoff Geldautomaten in die Luft jagt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD nach dem Treffen der Regierungsmitglieder am Mittwochmittag. Man verschärfe durch das geplante Gesetz den Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Das sei wiederum wichtig für die innere Sicherheit. Faeser betonte, dass auch die Logistikkette stärker in den Fokus genommen werden solle. Das heißt, auch für die Lagerung und den Transport von Sprengstoff seien höhere Strafen vorgesehen.

Außerdem sollen die Ermittler künftig mehr Spielräume haben, um Straftaten aufzuklären. Zum Beispiel sollen bei gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Straftaten die Telefonate abgehört und die Kommunikation per Textnachrichten überwacht werden können. Außerdem sollen künftig auch der versuchte illegale Kauf und der versuchte illegale Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik bestraft werden.

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Hintergrund des Gesetzentwurfs: Die Zahl der Fälle ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. 2023 wurden in ganz Deutschland laut Bundeskriminalamt 461 Geldautomaten gesprengt. Alleine in Rheinland-Pfalz waren es 50 Fälle, 2022 sogar 56. Pro Jahr belief sich der Schaden an den Geldautomaten in Rheinland-Pfalz dabei auf mehr als acht Millionen Euro. Mittlerweile haben auch die Banken reagiert und neue Sicherungen eingeführt: Durch ein Farbsystem werden die Geldscheine nach der Sprengung unbrauchbar gemacht. Immerhin ist die Zahl der Fälle in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2024 auf 15 zurückgegangen - nach 27 im gleichen Vorjahreszeitraum.

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