Gefährdet seien damit etwa 2 Prozent der 1,4 Millionen Adressen im Land - deutschlandweit Platz 3 hinter Sachsen und Thüringen. Dabei handelt es sich um Wohnhäuser sowie Geschäfts-, Landwirtschafts- oder öffentliche Gebäude.
Die meisten dieser Adressen (27.600) im Land liegen in Gebieten, die bereits als gesetzliche Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind und für die entsprechende Bebauungsvorschriften gelten. Solche Gebiete gibt es in Rheinland-Pfalz etwa entlang des Rheins, an der Mosel und im Ahrtal.
Kreis Ahrweiler und Cochem-Zell besonders gefährdet
Im besonders von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 betroffenen Ahrtal befinden sich die meisten Adressen, die vom GDV als hochwasserbedroht eingestuft werden: Im Kreis Ahrweiler identifizierte der Verband insgesamt 3.905 Wohnhäuser, Kommunal- oder Firmengebäude - etwa jede zwölfte Adresse in den Überschwemmungsgebieten.
Mit 3.138 Adressen ebenfalls stark gefährdet ist der Kreis Cochem-Zell, durch den die Mosel fließt, sowie Koblenz und Trier. Im Kreis Cochem-Zell gibt es prozentual zu den Adressen in Überschwemmungsgebieten nicht nur landesweit, sondern auch deutschlandweit die höchste Quote an hochwassergefährdeten Gebäuden (10,5 Prozent).
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Überschwemmungsgebiete: Versicherungen fordert Neubaustopp
Der GDV fordert von der Politik ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten. Die bisherigen Regelungen ließen zu viele Ausnahmen zu, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach: "Es ist gefährlich und gefährdend, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird und neu gebaut werden darf."
Danach dürfte es auch in den Überschwemmungsgebieten im Ahrtal an den von der Flut zerstörten Stellen keine Neubauten mehr geben, sagte eine GDV-Sprecherin dem SWR. Es gehe dabei nicht darum, bestehende Gebäude abzureißen, sondern anders zu bauen - nämlich an das Risiko in Hochwassergebieten angepasst.