In Rheingönheim in der Pfalz - einem Stadtteil von Ludwigshafen - sollen zwei 13-Jährige im Oktober vergangenen Jahres eine Straßenbahn zum Entgleisen gebracht haben. Nachdem die Polizei Fotos der Tatverdächtigen veröffentlicht hatte, waren fünf Hinweise eingegangen. Einer dieser Tipps führte dann zu den beiden Jugendlichen. Was müssen die beiden und ihre Eltern nun befürchten?
- Was droht den Jugendlichen jetzt?
- Müssen die Eltern den Schaden zahlen?
- Wann genau haften Eltern für ihre Kinder?
Wenn 13-jährige Kinder etwas anstellen - welcher Ärger droht?
Eine Strafverfolgung brauchen die Kinder nicht zu befürchten, weil die Strafmündigkeit in Deutschland erst mit 14 Jahren beginnt. Das heißt, sie können noch keinen Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommen, weil sie Kinder sind. Aber denkbar wäre, dass die Familien zahlen, also für den Schaden aufkommen müssen.
Hier gibt es allerdings Einschränkungen - und die sind wichtig. Eltern werden nur dann zur Rechenschaft gezogen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Aber da Eltern nicht immer bei ihren Kindern sein können, sie ihre Kinder also auch mal laufen lassen müssen, schon aus erzieherischen Gründen, wird eher selten angenommen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Familien könnten aber dennoch zahlen müssen, weil die Kinder selbst schon genügend Einsicht haben. Ab sieben Jahren wird geprüft: Was konnte das Kind selbst erkennen? Bei einer Siebenjährigen sind die Gerichte natürlich nicht so streng. Bei Elfjährigen oder 13-Jährigen kann man schon mehr erwarten. Aber letztlich gibt es keine allgemein gültigen Standards. Das hängt sehr von der jeweiligen Situation und dem Charakter des Kindes ab.
Müssen die Eltern in einem Fall wie Rheingönheim zahlen?
Hier gilt für die Aufsicht der Eltern wieder: 13-Jährige muss man auch mal laufen lassen. Das gehört zur normalen Erziehung. Also die Eltern selbst haben vermutlich nichts falsch gemacht. Die Frage ist jedoch, ob die Kinder schon zur Verantwortung gezogen werden können - und damit die Eltern indirekt in der Pflicht sind und für die Kinder zahlen müssen. In diesem Fall waren die Kinder relativ groß. Das heißt: Sie konnten vielleicht schon erkennen, dass es gefährlich ist, wenn man Steine auf Schienen legt. Aber wie dieser Fall letztlich vor Gericht ausgehen würde, kann man nicht sagen. Es kommt sehr darauf an, was die Kinder einschätzen konnten, wie reif sie sind, wie groß die Steine waren und so weiter.
Gilt die Haftung nur, wenn auf einem Schild extra darauf hingewiesen wird?
Nein, für die Haftung ist es egal, ob ein Hinweisschild aufgehängt wurde. Eltern haften dadurch nicht generell oder schneller für ihre Kinder. Das ist nur so eine Art unjuristisches Warnschild. Es bleibt bei der Regelung, dass sie nicht haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht erfüllt haben.