- Das sagt die Energiespar-Verordnung
- Das fordert der BUND Rheinland-Pfalz
- Tipps für effiziente Beleuchtung
Das sagt die Energiespar-Verordnung
Beim Thema Weihnachtsbeleuchtung in Haus und Garten ist die Sache ganz einfach: Es gibt keine Verbote durch die Energiespar-Verordnung. Sie können Ihr Haus so schmücken, wie Sie es gewohnt sind. Von der Verordnung betroffen sind ausschließlich öffentliche Nichtwohngebäude und Baudenkmäler.
Aber: In der Änderungsverordnung vom 28. September wurde nochmal nachjustiert und Weihnachtsbeleuchtung explizit an allen Gebäuden zugelassen. Es heißt: "Zugleich wird klargestellt, dass das Beleuchtungsverbot nicht gilt bei der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste (wie beispielsweise Weihnachten) installiert und betrieben wird, auch wenn sie zur Beleuchtung des Gebäudes beiträgt."
BUND Rheinland-Pfalz fordert weniger Weihnachtsbeleuchtung
Der stellvertretende Landesvorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Michael Carl, fordert die Menschen zur Bescheidenheit auf, was die diesjährige Weihnachtsbeleuchtung betrifft. Er sagt aber auch: "Lichter haben in der dunklen Jahreszeit auch einen sozialen und psychischen Effekt. Insofern werden wir diese nicht verdammen. Auch nicht in der aktuellen Lage!" Wichtig sei, vernünftig und nachhaltig zu handeln und sich keinem Wettbewerb um die auffälligste Beleuchtung hinzugeben.
Bereits im Oktober hatte die Deutsche Umwelthilfe gefordert beim Thema Weihnachtsbeleuchtung Maß zu halten. Seit Jahren habe die Beleuchtung zugenommen und damit ein kritisches Ausmaß erreicht, auch bei den privaten Haushalten. Vor dem Hintergrund der Energiekrise sei es wichtig noch stärker auf Einsparpotenziale zu achten: "Jede Kilowattstunde zählt".
So wird Ihre Beleuchtung effizienter
Auch wenn alles erlaubt ist, heißt das ja nicht, dass man alles so machen muss, wie immer. Auch bei der Weihnachtsbeleuchtung kann man effizienter werden und Einspar-Potenziale ausschöpfen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt auf LED-Lichterketten umzusteigen, falls das nicht ohnehin schon geschehen ist. Die Lebensdauer von LEDs ist deutlich länger. Die Verbraucherzentrale schreibt, sie hielten rund 100-mal länger als die konventionellen Glüh- oder Halogenlampen. Der Stromverbrauch ist im Vergleich auch deutlich niedriger.
Von den drei gängigen Optionen schneidet die LED-Lichterkette am besten ab. Eine solche Lichterkette, die in der Adventszeit jeden Tag eingeschaltet ist, kostet insgesamt etwa 40 Cent Strom (siehe Grafik). Halogenlampen kosten circa das Zehnfache. Nochmal deutlich teurer ist der Einsatz von batteriebetrieben Baumkerzen. Neben den Kosten für die Batterien, fällt auch einiges an Sondermüll bei deren Entsorgung an. Wer da auf wiederaufladbare Akkus zurückgreifen möchte, kann die Bilanz nur wenig verbessern – zumindest im Vergleich zur LED-Alternative.
Die richtige Weihnachtsbeleuchtung Darauf sollten Sie beim Lichterketten-Kauf achten
Alle Jahre wieder sind die Werbeprospekte voll mit Werbung für Lichterketten. Das Angebot ist groß – der Stromverbrauch unter Umständen auch. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Und wer sagt: "Das kalte Licht von LEDs ist total ungemütlich zu Weihnachten!“, der sollte sich die Verpackungen mal genauer ansehen. Auch LED-Lichterketten gibt es in verschiedenen Farbtemperaturen. Die wird in Kelvin (K) angegeben.
Aber nicht nur der Umstieg auf LEDs spart Strom, auch Zeitschaltuhren machen einen Unterschied. Denn: Das Licht sollte nur brennen, wenn es auch jemand sieht, oder? Nachts oder wenn Sie nicht zuhause sind, müsste die Weihnachtsbeleuchtung nicht angeschaltet sein. Mit einer Zeitschaltuhr ist es dann auch nicht notwendig alle Räume abzuklappern und den Stecker der jeweiligen Lichterkette, des Lichterbogens oder des Leuchtsterns zu ziehen.