Der Polizist, der als Polizeioberkommissar bei einer Polizeiautobahnstation in der Pfalz eingesetzt war, kann nicht in sein Beamtenverhältnis zurückkehren. Das entschieden die Richter des Oberverwaltungsgericht Koblenz und folgten damit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Gegen dieses hatte der Polizist zuvor Berufung eingelegt.
Entscheidung am Verwaltungsgericht Trier Käse nach Lkw-Unfall gestohlen - Polizist wird entlassen
Im September 2019 hat ein Polizist aus der Pfalz rund 180 Kilogramm Käse nach einem Verkehrsunfall mitgenommen. Dafür muss er jetzt seine Uniform abgeben.
Argumentation des Gerichts: Käse-"Rettung" ist schweres Dienstvergehen
Die Richter in Koblenz sahen es genauso wie die Richter in Trier: Der Mann habe ein schweres Dienstvergehen begangen. Für einen Beamten, der während seines Dienstes in Dienstuniform mit Dienstwaffe einen Diebstahl begehe, könne die Allgemeinheit - wie auch sein Dienstherr - berechtigterweise kein Verständnis aufbringen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
In einem Strafprozess war der Polizist vor dem Landgericht Frankenthal zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt worden.
Käseklau nach Unfall auf der A61: Wie war die Tat abgelaufen?
Bei dem Unfall im September 2019 war ein Transporter umgekippt, der jede Menge Cheddarkäse geladen hatte - jeweils in 20-Kilo-Paketen. Bei dem Unfall war die Kühlkammer kaputt gegangen. Der Polizist hatte die Unfallstelle abgesperrt und dann einen Mitarbeiter der Bergungsfirma aufgefordert, ihm die Cheddar-Pakete zu geben.
Einige davon brachte er auf die Dienststelle, vier davon hat er aber behalten: 80 Kilogramm Cheddar im Wert von mehr als 250 Euro. Der Polizist argumentierte, dass die Kühlkette ja unterbrochen war, der Cheddar also nichts mehr wert gewesen sei und er ihn nur retten wollte. Diese Argumentation fanden die Richter wenig überzeugend.
Tatbestand: Diebstahl mit Waffen
Gestohlen ist gestohlen, so die Argumentation des Gerichts. Egal ob es um Wertsachen geht oder eben sehr viel Käse. Da sei es auch egal, ob das Lebensmittel im Nachgang vielleicht schlecht geworden wäre. Vor allem handelte es sich juristisch betrachtet um einen Diebstahl mit Waffen, denn der Polizist trug während seines Dienstes seine Dienstwaffe.
Und: Die Aufgabe des Polizisten wäre einzig und allein die Absicherung gewesen - und zum Beispiel andere davon abzuhalten, genau das zu tun, was er am Ende selbst tat: die Ladung zu entwenden.
Urteil ist rechtskräftig
Nach Angaben eines Gerichtssprechers gibt es gegen dieses Urteil keine weiteren Rechtsmittel mehr. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz ist somit rechtskräftig.