Die Initiative der Bundesregierung, das sogenannte Containern weitgehend zu legalisieren, ist an den Ländern gescheitert. Das hat das rheinland-pfälzische Justizministerium dem SWR bestätigt. Die notwendige Einstimmigkeit im Länder-Ausschuss zur Änderung der entsprechenden Verfassungsvorschrift sei nicht zustande gekommen, sagte die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Justizministeriums.
Wer weggeworfene Lebensmittel aus Abfallcontainern etwa von Supermärkten holt, muss weiter mit einer Strafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs rechnen. Um dies zu ändern, wollten Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), dass die Landesjustizministerinnen und Landesjustizminister handeln und die entsprechende Änderung der Richtlinien prüfen.
Die Länder sollten die Richtlinien dafür ändern, in welchen Fällen Staatsanwaltschaften ermitteln - oder eben nicht - und das Containern so faktisch straffrei machen. Die dafür nötige Zustimmung aller Bundesländer kam jetzt aber nicht zustande. Welches Land in dieser Frage wie abgestimmt hat, wird nicht bekannt gegeben.
Mertin lehnt Vorstoß zum Containern ab
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte den Vorstoß allerdings schon im Januar abgelehnt. Damit wäre keine Änderung der Rechtslage verbunden, so Mertin damals. Vielmehr würde das Containern auch weiterhin zumindest als Diebstahl strafbar bleiben. Das Problem der Lebensmittelverschwendung könne nicht über das Straf- und das Zivilrecht gelöst werden, so die Haltung von Rheinland-Pfalz. Stattdessen sollte die Bundesregierung es zum Beispiel dem Handel erlauben, Lebensmittel - anstatt sie wegzuwerfen - für soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Essen aus der Mülltonne Wie Leon aus Trier Lebensmittel aus Containern rettet
Schon bald könnte Containern legal werden. Noch ist es aber verboten. Leon aus Trier macht es trotzdem. Er zeigt uns, was er so alles aus dem Müll von Supermärkten rettet.
Vorschlag zur Gesetzesänderung aus Hamburg
Auf einer digitalen Sondersitzung hatten die Ländervertreter zunächst vereinbart, dass alle Bundesländer eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben. Der Vorschlag, der aus Hamburg kam, sah vor, dass beim Containern regelmäßig eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommen soll, insbesondere wenn sich durch die anschließende Verwendung der Lebensmittel keine Gesundheitsgefahren oder Haftungsrisiken ergeben haben.