Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Trier im Cyberbunkerprozess weitgehend bestätigt: Demnach müssen sieben Männer und eine Frau in Haft, weil sie in einem Bunker in Traben-Trarbach ein Rechenzentrum für Kriminelle betrieben haben. Sie haben sich damit laut Gericht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung strafbar gemacht. Die Server wurden an Kunden vermietet, die online unter anderem mit Drogen und Waffen handelten.