Vor zehn Jahren war der Weg frei für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Die Große Koalition verständigte sich in der Kabinettssitzung am 2. April 2014 auf das neue Gesetz, in Kraft trat es dann neun Monate später, am 1. Januar 2015. Von einer der "größten Sozialreformen der Nachkriegszeit" sprach damals die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung.
Doch der Einführung waren heftige Diskussionen vorausgegangen. Für viele Gewerkschaften war der Mindestlohn überfällig, um den wachsenden Niedriglohnsektor einzudämmen. Andere - etwa der Sachverständigenrat - sahen Arbeitsplätze in Gefahr, Ökonomen warnten vor dem Verlust von Hunderttausenden von Jobs.
DEHOGA sieht unzulässigen Eingriff des Staates
Auch in Rheinland-Pfalz wurde das Thema intensiv diskutiert. Damals schon ein klarer Gegner des Mindestlohns: der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Es bleibe dabei, "dass der Mindestlohn ein unzulässiger Eingriff des Staates in die Tarifautonomie ist", sagt auch heute noch der rheinland-pfälzische DEHOGA-Präsident Gereon Haumann dem SWR.
Haumann zeigt sich überzeugt, dass durch den Mindestlohn auch in Rheinland-Pfalz viele Arbeitsplätze und Betriebe "auf der Strecke geblieben sind", vor allem "viele familiengeführte Betriebe im ländlichen Raum". Deren Preise seien oft nicht so elastisch, dass sie sie einfach erhöhen könnten.
Einige in der Gastronomie sehen das ähnlich - aber nicht weil sie sich vor fairen Löhnen drücken wollen. "Gut wäre es, wenn das die Leute selbst entscheiden könnten", sagt etwa Monika Retzmann vom Alten Brauhaus Koblenz: "Das regelt sich automatisch. Da, wo die Leute gut behandelt werden, haben wir keine Personalprobleme."
Weiter Probleme auf Wanderhütten im Pfälzerwald
Groß war die Angst vor dem Mindestlohn vor allem auch in den Wanderhütten. Und im Pfälzerwald fühlt man sich jetzt bestätigt. Viele arbeiteten in den Hütten des Pfälzerwald-Vereins (PWV) aus Spaß an der Freude in ihrer Freizeit sagt Johannes Scheib, Vorstandsvorsitzender des PWV Hauenstein.
"Wir sind der Meinung, sie sind ehrenamtlich tätig. Sie selbst übrigens auch." Die Rentenversicherung sei aber der Meinung, sie wären abhängig Beschäftigte, "die dann entsprechend auch im Sozialversicherungssystem geführt werden müssten. Und es müssten dann auch entsprechende Abgaben geleistet werden." Die Folge: Es gebe seit Jahren einen Rechtsstreit mit der Rentenkasse um etwaige Nachzahlungen.
Von 8,50 auf 12,41 Euro
Seit seiner Einführung hat sich die Höhe des Mindestlohns kontinuierlich nach oben entwickelt - von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf derzeit 12,41 Euro.
Zu Beginn des kommenden Jahres wird der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro ansteigen. Damit folgt die Bundesregierung der Empfehlung der zuständigen Mindestlohnkommission.
Gelassenheit im Friseurhandwerk
Ausbeutung und miserable Bezahlung gehörten damit der Vergangenheit an, betont Bernd Kiefer vom Landesverband Friseure Rheinland. "Es ist auch gut, dass es gemacht wurde", sagt er - dabei hatten auch viele Friseure vor zehn Jahren voller Sorge auf den Mindestlohn geschaut.
Nun müsse es aber weitergehen - und die Zahlung müsse überwacht werden. "Das heißt, es müssen auch Geschäfte überprüft werden, wo man das Gefühl hat, dass hier dieser Mindestlohn unterschritten wird", verlangt Kiefer.