Handwerker-Kosten von der Steuer absetzen? Expertin sagt, das könnte leichter gehen

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Autor/in
Andreas Böhnisch

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Die Küche streichen, den Holz-Boden abschleifen, im Garten einen Baum absägen. Das sind Arbeiten, die man nicht immer selbst erledigen möchte oder kann. Zu viel Geld ausgeben will auch niemand, also boomt der Markt für die solche handwerklichen Leistungen schwarz anbieten, per Barzahlung ohne Rechnung. Das ist verlockend, aber natürlich verboten, denn es führt zu Steuerhinterziehung. Das Finanzamt bietet deshalb die Möglichkeit an, sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abzusetzen und so die das zu versteuernde Einkommen zu mindern, maximal um 4.000 Euro pro Jahr. Allerdings verhindert diese Regelung NICHT die Steuerhinterziehung, hat Professorin Sarah Necker herausgefunden. Sie ist Leiterin des Ludwig Erhard ifo Zentrums für Soziale Marktwirtschaft. Wo es hakt, hat sie im Gespräch mit SWR-Aktuell-Moderator Andreas Böhnisch erklärt.

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Andreas Böhnisch