Menschen mit Behinderungen muss ermöglicht werden, am öffentlichen Leben teilzunehmen – so steht es im Bundesteilhabegesetz von 2018. Ob das in Baden-Württemberg in der Praxis schon funktioniert, darüber informiert am Abend Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in Ulm. Simone Fischer, Landes-Behindertenbeauftragten von Baden-Württemberg, ist bei dem Termin dabei und sieht noch jede Menge Handlungsbedarf. "Träger für die Umsetzung des Gesetzes sind Stadt- und Landkreise und ihre Angebote müssen sich jetzt so ausrichten, dass Menschen mit Behinderungen individuellere Unterstützung bekommen. Dafür sind neue Verträge nötig", erklärt Fischer. Wenn zum Beispiel ein junger Mensch mit Behinderung in einer speziellen Einrichtung lebt und regelmäßig ins Kino gehen möchte, braucht er dafür eine Assistenz. Bisher war für so etwas in Einrichtungen wenig Zeit. Genau das muss sich nach Meinung von Simone Fischer ändern. "Das kann zum Beispiel durch eine Kooperation mit anderen Einrichtungen geschehen oder auch durch andere Menschen aus dem Sozialraum, die diese Aufgabe übernehmen wollen und dafür dann Geld erhalten", so Fischer. Und genau diese Mehrkosten habe das Land zugesagt zu übernehmen. Wie gut das gelingen kann, erläutert Fischer im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Stefan Eich.