Ein Landwirt versprüht ein Pflanzenschutz-Mittel auf einem Feld in Brandenburg, Deutschland.

Unkrautvernichter in der Landwirtschaft

Glyphosat: In der EU zugelassen - in Deutschland verboten?

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Alice Thiel-Sonnen
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Andreas Reinhardt
Bild von Wirtschaftsredakteur Andreas Reinhardt

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag Glyphosat ab 2024 verbieten. Die EU-Kommission will den Wirkstoff für weitere 10 Jahre genehmigen. Wie geht das zusammen?

Bei den Expertinnen und Experten in der EU ist der Unkrautvernichter Glyphosat umstritten; auch wegen möglicher Risiken für Mensch und Natur. Die EU-Kommission will den Einsatz des Mittels für weitere zehn Jahre zu erlauben. Die bisherige Genehmigung läuft Mitte Dezember 2023 aus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium in Deutschland lehnt eine Verlängerung oder Erneuerung der Genehmigung auf EU-Ebene ab.

Doch ein generelles Verbot von Glyphosat in Deutschland wird wohl nicht funktionieren, wenn es EU-weit zugelassen ist. Diese Versuche hat es dazu in der Vergangenheit schon gegeben:

  • Österreich hat den Glyphosat-Einsatz bei sich im Land vor vier Jahren verbieten wollen. Und scheiterte, weil ein Komplettverbot nicht mit dem harmonisierten europäischen Pestizidrecht vereinbar sei.
  • Luxemburg hatte vor 3 Jahren die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat gestoppt. Im Frühjahr 2023 hat die zweite Gerichtsinstanz entschieden: So ein nationaler Alleingang geht nicht, wenn es EU-weit erlaubt ist.

Vor dem Hintergrund hat vermutlich auch ein generelles Verbot aller glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel in Deutschland sicher keine Chance.

Einzelne Glyphosat-Verbote in Deutschland für Parks und Spielplätze möglich

Teilverbote für den Unkrautvernichter waren bislang möglich und das nutzen einzelne Länder auch aus. Deutschland hat den Einsatz von Glyphosat in Parks, bei Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen eingeschränkt. In besonders sensiblen Gebieten, also Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete gibt es Einschränkungen. Und auch die Landwirte dürfen beispielsweise nur noch ausnahmsweise unmittelbar vor der Ernte Glyphosat einsetzen.

Solche Hintertürchen will die EU-Kommission auch jetzt bei der verlängerten Genehmigung des Wirkstoffs offen lassen. Das hat die EU-Kommissarin für Gesundheit vor dem Europaparlament nochmal betont: Die Mitgliedsländer könnten Menge und Häufigkeit des Glyphosateinsatzes beschränken, um die Artenvielfalt zu schützen. Das bedeutet: Kleinere Teilverbote dürften wahrscheinlich auch in Zukunft möglich sein.

Was Teilverbote für Glyphosat bringen

Der allermeiste Teil an glyphosathaltigem Pflanzenschutz wird in der Landwirtschaft angewendet. Hier gelten bislang eher wenige Einschränkungen. Aber gerade bei der Frage, wie Biodiversität und Artenvielfalt geschützt werden kann, lässt sich noch mehr machen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert zum Pflanzenschutz zum Beispiel breitere Pufferstreifen an Gewässern. Bedeutet: Landwirte müssten beim Glyphosateinsatz von Bach- oder Seeufer weit genug wegbleiben. Denn gerade für Wasserorganismen ist Glyphosat giftig. Mehr Abstand wäre also besserer Gewässer- und Artenschutz.

Bei Kleingewässern sind zuletzt in einer Studie hohe Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen worden. Das ist nur ein Beispiel, das aber zeigt, wie auch mit scheinbar kleine Teilverbote durchaus etwas bewirken können.

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