Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, mehr Geld für Familien und ein beliebtes Ticket kehrt zurück - allerdings deutlich teurer. Zahlreiche Änderungen kommen in 2023 auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Ein Überblick:
- Arbeit und Finanzen
- Energie
- Gesundheit
- Verkehr
- Konsum
Arbeit und Finanzen
Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Hartz IV gibt es ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr, dafür aber das Bürgergeld. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Zudem gibt es zahlreiche Neuerungen. Ersparnisse bis 40.000 Euro werden für ein Jahr nicht angefasst und wirken sich nicht auf die Bezüge aus. Mit dem Bürgergeld können Beziehende zudem mehr dazuverdienen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Nicht eingeführt wird hingegen die "Vertrauenszeit", in der keine Sanktionen wie Kürzungen der Zahlungen vorgenommen werden sollten. Das war am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert.
Mehr Geld für Familien mit Kindern
Das Kindergeld wird deutlich erhöht: Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro Pro Kind und Monat sowie mit der Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.
Wohngeld für mehr Menschen
Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Mehr Verdienst in Midi-Jobs möglich
Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Bislang durften Arbeitnehmende monatlich zwischen 520 und 1.600 Euro verdienen. Diese Obergrenze steigt auf 2.000 Euro. Bis dorthin gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Energie
Strom- und Gaspreisbremse treten in Kraft
Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres vorherigen Jahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Prämien nur noch für reine E-Autos
Ab dem 1. Januar gibt es die staatliche Förderung nur noch für rein elektrisch betriebene Autos. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro werden ab dann statt mit 6.000 Euro nur noch mit 4.500 Euro bezuschusst. Für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro gibt es nur noch 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro). Plug-In-Hybride - also Autos, deren Akkus sowohl mit Strom als auch über einen Verbrennungsmotor geladen werden können - erhalten keine Förderung mehr. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.
Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen
Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es 2023 mehr Geld für die Einspeisung von Strom aus der heimischen Photovoltaik-Anlage. Das gilt für alle Anlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Dann gibt es beispielsweise für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung 8,6 Cent/Kilowattstunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt Leistung 7,5 Cent/Kilowattstunde. Zudem entfällt im EEG 2023 die technische Vorgabe, dass höchstens 70 Prozent der Nennleistung in das öffentliche Stromnetz gespeist werden müssen.
Atomausstieg
Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.
Gesundheit
Krankenkassenbeiträge steigen
Für die gesetzlich Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.
Arbeitgeber erhalten Krankmeldungen elektronisch
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem gelben Papier bei Krankschreibungen hat ausgedient. Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen die Daten über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitenden abrufen. Die Erkrankten müssen von da an keine Bescheinigung mehr vorlegen, die Arbeitsunfähigkeit aber weiter unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden. Erkrankten erhalten bei Ärztinnen und Ärzten weiterhin eine Papierausfertigung für ihre Unterlagen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt jedoch nicht für Privatversicherte.
Aus für den "gelben Schein" zum 01.01. Die Elektronische Krankmeldung kommt: Das muss ich jetzt wissen
Mit Beginn des neuen Jahres müssen gesetzlich Krankenversicherte ihre Krankmeldung nicht mehr an ihren Arbeitgeber schicken. Stattdessen sind Arbeitgeber und Krankenkassen gefordert.
Neues Gesetz: Notvertretungsrecht für Ehepartner
Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die Ehepartnern das sogenannte Notvertretungsrecht ermöglicht. Auch wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt, können Verheiratete dann Entscheidungen über die Behandlung des erkrankten Ehepartners treffen, sofern er bewusstlos oder krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Das Recht zur Gesundheitsfürsorge ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt und räumt nur eingeschränkt vermögensrelevante Entscheidungen ein. Nach Fristablauf wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist deshalb trotzdem empfehlenswert.
Verkehr
Das bundesweite 49-Euro-Ticket kommt
Anfang 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Für 49 Euro pro Monat können damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist allerdings noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen, jetzt sind März oder April im Gespräch.
Maskenpflicht im Verbandkasten
Im Verbandkasten des Pkw müssen ab dem 1. Februar 2023 zwei medizinische Schutzmasken vorhanden sein. Es müssen aber nicht FFP2-Masken sein. Ältere Verbandkästen müssen nicht komplett ausgetauscht werden, es reicht, zwei Masken einzupacken. Nicht mehr dabei sein muss ein Dreiecktuch und das kleinere Verbandtuch.
Umtausch alter Papierführerscheine
Bereits seit Januar 2022 müssen alte Führerscheine gegen den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt werden. Wann welcher Führerschein getauscht werden muss, hängt vom Geburtsjahr der Inhaberin und des Inhabers ab. Bis zum 19. Januar müssen nun die Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren alten Papierführerschein eingetauscht haben. Die nächsten Jahrgänge, 1965 bis 1970, haben ein Jahr mehr Zeit. Der Führerschein kann auch deutlich vor Ablauf dieser Frist umgetauscht werden. Ältere Führerscheine im Scheckkartenformat müssen ab 2026 umgetauscht werden. Ausschlaggebend dafür ist das Ausstellungsjahr, nicht das Geburtsjahr der Inhaber.
Konsum
Mehrwegpflicht in der Gastronomie
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben - etwa Imbissbuden - mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.
Rauchen wird teurer
Wer raucht, muss künftig tiefer in die Tasche greifen, denn ab dem 1. Januar steigt erneut die Tabaksteuer. Der Bundestag hatte 2021 beschlossen, die Steuer für eine Packung Zigaretten im Zeitraum zwischen 2022 und 2026 um durchschnittlich acht Cent pro Jahr anzuheben. Auch die Packung Feinschnitt sowie die Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos sowie Pfeifen- und Waserpfeifentabak werden angehoben.
Lieferkettengesetz tritt in Kraft
Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz. Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.