BW-Ministerium verlängert Einsatz

Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung: "Müssen für Rechte einstehen"

Stand
Autor/in
Knut Bauer

Als Vertrauensanwältin gibt Michaela Spandau im Fall sexueller Belästigung im Hochschul- und Kulturbereich Rechtsberatung. Die externe Beratung helfe, Hemmschwellen abzubauen.

Jeden Monat landen drei bis vier Fälle sexueller Belästigung an Hörsälen, Unikliniken oder Theaterkantinen bei Rechtsanwältin Michaela Spandau. Sie gibt den Betroffenen Rechtsberatung, auf Wunsch auch anonym. Eine unabhängige Expertise trage neben internen Meldestellen dazu bei, Hemmschwellen abzubauen und das Thema sexuelle Belästigung aus der Tabuzone zu holen, erzählt sie.

Betroffene trauen sich oft nicht, gegen Vorgesetzte vorzugehen

Bei den Fällen zeige sich ein klares Muster. Häufig nutzten Vorgesetzte ihre Position aus und die Betroffenen wüssten meist nicht, wie sie damit umgehen sollen:

"Es ist für betroffene Personen immer schwieriger, sich an [...] jemanden zu wenden, der in der Hierarchie viel höher ist und zu sagen: Stopp, das mach ich nicht, ich setz eine Grenze. Weil die Betroffenen Angst haben, berufliche, persönliche Nachteile zu haben."

Aufgrund der Hierarchie fühlten sich viele Betroffene unterlegen. Die Juristin sieht darin einen echten Konflikt: Wenn man es sich mit dem Professor nicht verscherzen will, der die nächste Prüfung abnimmt, und daher keine Grenzen setzt, geht es womöglich immer weiter. Die Mehrzahl der Betroffenen seien Frauen, es gebe jedoch durchaus auch Männer, die Beratung suchten.

Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt, Michaela Spandau
Seit 17 Jahren arbeitet Michaela Spandau als Rechtsanwältin für Strafrecht und Opferrecht. Als Vertrauensanwältin für Hochschulen und Kulturbetriebe gibt sie den Betroffenen Rechtsberatung.

Betriebe und Behörden sollten aktiv Hilfe anbieten

Dass sexuelle Belästigung in allen Betrieben und allen Bereichen vorkommen kann, verdeutlicht ihrer Ansicht nach gerade der Fall des inzwischen angeklagten Inspekteurs der Polizei: "Ich denke, in der breiten Masse hat dieser Fall sicherlich dazu geführt dass man gesagt hat: Das kann auch bei uns passieren. Und das kann auch in Bereichen kommen, wo man erst mal denkt, da herrscht Recht und Ordnung und da hält man sich ganz besonders an die Gesetze."

Ganz entscheidend ist für Michaela Spandau, dass Betriebe und Behörden das Thema sexuelle Belästigung offen ansprechen und den Betroffenen aktiv Hilfe anbieten: "Ich glaube, die Betroffenen müssen einfach ermutigt werden, diese Rechte, die sie haben, und die Schutzmöglichkeiten auch in Anspruch zu nehmen." Denn:

"Uns nützt das beste Rechtssystem nichts, wenn sich keiner traut, für seine eigenen Rechte einzustehen."

Vor zwei Jahren wurde Rechtsanwältin Michaela Spandau vom baden-württembergischen Wissenschaftsministerium als Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung an Hochschulen und Kultureinrichten berufen. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wird ihr Einsatz jetzt um fünf Jahre verlängert.

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