Landgerichtsgebäude in Ulm

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Nach Waffenfund in Nellingen: Bewährungsstrafe

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Autor/in
Isabella Hafner
Isabella Hafner
Onlinefassung
Katja Stolle-Kranz
Katja Stolle-Kranz

Am Amtsgericht Ulm musste sich ein 37-Jähriger wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffenschutzgesetz verantworten. Am Freitag ist das Urteil gefallen.

Nach Schüssen und Waffenfunden in Nellingen (Alb-Donau-Kreis) ist ein 37-jähriger Angeklagter am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von fast zwei Jahren verurteilt worden. Er hat laut Amtsgericht Ulm unter anderem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

Schussübungen mit Maschinengewehr aus dem Zweiten Weltkrieg

Mehrere Schüsse waren im August vor zwei Jahren beim Segelflugplatz in Nellingen-Oppingen zu hören. Der Angeklagte hatte damals zusammen mit einem Bekannten ein Maschinengewehr aus dem Zweiten Weltkrieg getestet. Er besaß zudem viele andere Gewehre, außerdem Pistolen, Revolver und Bajonette.

Viele dieser Waffen fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Sie waren bei Wohnungsdurchsuchungen, unter anderem in seiner Werkstatt, gefunden worden. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt.

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