Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mehrerer Asylbewerber abgewiesen. Die Polizei darf demnach Zimmer in Flüchtlingsunterkünften betreten. Im Vorfeld hatte ein Asylbewerber geklagt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage mehrerer Asylbewerber abgewiesen. Die Polizei darf demnach Zimmer in Flüchtlingsunterkünften betreten. Im Vorfeld hatte ein Asylbewerber geklagt.