Sexueller Missbrauch - Opfer wollte sich das Leben nehmen

Beschuldigter Ulmer Psychiater sagt im Berufungsprozess aus

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Am Landgericht Ulm hat ein Berufungsprozess gegen einen Psychiater begonnen. Er war wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Am Dienstag sagte er erstmals aus.

Im August vergangenen Jahres war ein Ulmer Arzt wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs an einem Patienten zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Opfer wollte sich danach sogar das Leben nehmen. Der Anwalt des Arztes legte Berufung ein. Am ersten Tag des Berufungsprozesses äußerte sich der Beschuldigte erstmals.

Da es um persönliche Angaben des Ulmer Arztes ging, fand seine Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Im ersten Prozess hatte er nicht ausgesagt. Laut Zeitungsberichten hatten ihm seine Anwälte dazu geraten. Nun, mit einem neuen Anwalt, will er auch seine Perspektive darlegen.

Der Vorwurf: Missbrauch in vier Fällen

Der Arzt gab Ersatzmedikamente an drogenabhängige Suchtpatientinnen und -patienten heraus. Der Mediziner soll seine Position ausgenutzt und einen jungen Mann mehrfach sexuell missbraucht haben. Das Amtsgericht hatte den Arzt im August unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs in vier Fällen verurteilt, zwei Mal wegen sexueller Nötigung und zwei Mal wegen versuchter Vergewaltigung. Außerdem sollte er Schmerzensgeld an das mutmaßliche Opfer zahlen.

Verlesung der Anklage im Berufungsprozess

Laut Anklage soll das Opfer bereits als Kind sexuell missbraucht worden sein. Der Patient vertraute sich dem Arzt an. Möglicherweise hat dies zu einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Psychiater geführt, was dieser ausnutzte.

Zudem soll der Arzt dem Opfer auch gedroht haben: Der Psychiater betonte, er habe schließlich noch Urinproben des Patienten. Anhand der Spuren im Urin könne er einen langen Drogenmissbrauch des jungen Mannes nachweisbar machen.

Das Opfer war offenbar schwer traumatisiert. Der junge Mann hat unter dem Druck von Drohung und Missbrauch versucht, sich mit Medikamenten das Leben zu nehmen. Doch er wurde rechtzeitig gefunden und erbrach sich.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil gegen den Psychiater lautete auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Es wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil der Anwalt des Arztes Berufung einlegte. Für den erneuten Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang Mai fallen.

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SWR

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