Weil er seine Ex-Partnerin in einer Unterkunft in Ehingen (Alb-Donau-Kreis) getötet haben soll, steht ein zum Tatzeitpunkt 55-Jähriger seit Freitag vor dem Landgericht Ulm. Der Mann ist wegen Mordes angeklagt.
Er soll seine damalige Partnerin am Abend des 3. August 2023 völlig "unvorhersehbar und überraschend" mit einem Messer attackiert haben, als sie in der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Weg zur Toilette war, so die Staatsanwaltschaft Ulm. Der Angeklagte ist vorbestraft, weil er die 42-Jährige bereits häufiger attackiert hatte. Beide lebten in der Unterkunft.
Erinnerungslücken bei Mordprozess um getötete Frau
Zum Prozessauftakt gab der Angeklagte über eine Dolmetscherin an, er habe an jenem Tag viel Wodka getrunken. Er gestand, der Frau die Messerstiche versetzt zu haben, wisse aber nicht, warum und könne sich an die Tat und den Notruf nicht erinnern. Ein Polizist sagte aus, er habe ihn am Tatort mit 2,8 Promille Alkohol im Blut angetroffen.
Der vorbestrafte Mann hatte schon vor Prozessbeginn die Tat teilweise eingeräumt. Er habe die Frau aber nicht töten wollen, heißt es.
Staatsanwaltschaft spricht von heimtückischen Mord
Mutmaßlicher Auslöser für den Messerangriff im August war, dass die Frau anderen ihre Verletzungen gezeigt habe, so die Staatsanwaltschaft. Unmittelbar vor der Tat habe sie sich außerdem von dem Mann getrennt. Aus Verärgerung darüber habe er ein Messer aus seinem Zimmer geholt und auf die Frau eingestochen. Sie starb noch am Tatort. "Rechtlich würdigt die Anklagebehörde das Verhalten des Angeschuldigten als heimtückischen Mord", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Der Vorsitzende Richter sagte im Prozess am Freitag, dass die 42-Jährige den Angeklagten schon vorher wegen Gewalt gegen sie angezeigt hatte. Außerdem las er ein Urteil zu einer Tat in einer früheren Beziehung des Mannes vor. Demnach habe er seine damalige Partnerin beleidigt, getreten und mit einem Glas geschlagen. Außerdem habe er ihr und ihrer Tochter gedroht, sie mit einem Messer umzubringen.
Ein Urteil in dem Prozess könnte Anfang März ergehen.