Das Neu-Ulmer Amtsgericht hat am Mittwoch einen 29 Jahre alten Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Es folgte damit in weiten Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Verteidiger des Angeklagten hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Anklage und Verteidigung haben noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Tödlicher Unfall: Erinnerungslücken und Entschuldigung
Der Anwalt des Angeklagten hat zu Prozessbeginn am Mittwoch eine Erklärung mit Geständnis vorgelesen. Darin entschuldigte sich der Angeklagte für den Unfall. Er könne sich daran nicht mehr erinnern. Er vermutet, dass er kurz vor dem Unfall am Steuer seines Wagens eingeschlafen ist.
Ungebremst mit mehr als 220 km/h
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige vor einem Jahr nachts auf der B28 bei Senden mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Laut Unfallgutachter fuhr er ungebremst mit seinem Auto auf den Wagen eines 22-Jährigen auf. Offenbar war der Angeklagte mit mehr als 1,7 Promille so stark alkoholisiert, dass er den anderen Wagen übersehen hat. Zum Unfallzeitpunkt war die Straße trocken, Nebel gab es auch nicht.
Viele Freunde des Unfallopfers beim Prozess
Der 22 Jahre alte Mann, der alleine in dem anderen Auto saß, wurde durch den Aufprall so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle starb. Viele Freunde und Familienmitglieder des jungen Mannes kamen am Mittwoch zum Prozess, die 20 Plätze im Gerichtssaal waren schnell voll. Auch die Eltern des Getöteten saßen im Gerichtssaal, sie traten als Nebenkläger auf. Die Polizei war mit vielen Einsatzkräften vor Ort.